Übertragung
Auslagerung der Firmenpension bringt Sicherheit
Die meisten Geschäftsführer:innen haben frühzeitig die Vorteile von Firmenpensionen erkannt und sich, qualifizierten Mitarbeiter:innen oder der gesamten Belegschaft eine Pensionszusage erteilt. Die Finanzierung erfolgt dabei über die Dotation von Rückstellungen und über ein gesetzlich vorgeschriebenes Wertpapierdepot. Eventuell wurde zusätzlich eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen.
Übertragen Sie Ihre Pensionsrückstellungen in die VBV-Pensionskasse und entlasten Sie so die Bilanzen!
Vorteile einer Auslagerung
- Steueroptimierung: Pensionskassenbeiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar, sogenannte „Deckungslücken“ können auf zehn Jahre verteilt abgeschrieben werden.
- Kostenklarheit: Der Finanzierungsbedarf kann exakt kalkuliert werden.
- Liquiditätsoptimierung: Das konkrete Übertragungsmodell kann flexibel auf die individuelle Liquiditätssituation und -planung jedes Unternehmens angepasst werden.
- Periodengerechte Finanzierung: Es erfolgt eine Ausfinanzierung der Pensionszusage bis Pensionsantritt.
- Vermeidung eines Generationenvertrages im Unternehmen
- Auslagerung betriebsfremder Risiken (Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit)
- Wegfall des administrativen Aufwandes nach Pensionsantritt: Die Pensionsauszahlungen erfolgen durch die Pensionskasse.
- Sicherheit der Zusatzpension: Die durch die Pensionskasse ausbezahlte Pension ist unabhängig vom weiteren Unternehmensschicksal.

Die Möglichkeiten einer Übertragung
Leistungsorientiertes Modell
Der:Die Arbeitnehmer:in behält weiterhin seinen:ihren Anspruch auf eine Pensionsleistung in einer bestimmten Höhe.
Beitragsorientiertes Modell
Der bisher erworbene Pensionsanspruch wird als Einmalerlag in die Pensionskasse eingebracht. Ab dem Übertragungszeitpunkt wird mit laufenden Beiträgen beitragsorientiert weiterfinanziert. Die Pension zum Pensionsantritt ergibt sich aus der Verrentung des vorhandenen Guthabens.
Auslagerung bei Ende des Dienstverhältnisses bzw. Pension
Anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. bei Pensionsantritt wird die Pensionszusage durch einen einmaligen Übertragungsbetrag (Abfindungsbetrag) abgegolten, der in die Pensionskasse eingezahlt wird. Die Pension zum Pensionsantritt ergibt sich aus der Verrentung des vorhandenen Deckungskapitals.
Sie möchten mehr über Übertragungen erfahren? Wir beraten Sie gerne!
