VBV fair:pension
Werte und Flexibiltät zählen
Die VBV fair:pension ist für Arbeitgeber:innen, die auf Diversity, Genderfairness und soziale Gerechtigkeit im Unternehmen stolz sind. Mit der VBV fair:pension werden Geringverdiener:innen, darunter oft viele Frauen in Teilzeit, überproportional gefördert.
Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel und die Anforderungen an Unternehmen und Mitarbeiter:innen steigen stetig. Durch den demografischen Wandel werden in den nächsten Jahren darüber hinaus viele Leistungsträger:innen in Pension gehen und jüngere Arbeitskräfte müssen nachrücken. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, jetzt motivierte und qualifizierte Mitarbeiter:innen zu finden und diese möglichst lange im Betrieb zu halten.
Über die VBV fair:pension
Werte und Flexibilität zählen
Vor allem jüngere Mitarbeiter:innen wünschen sich mehr Flexibilität im Berufsleben. Werte wie Nachhaltigkeit und Fairness sind ebenso wichtig wie ein sicheres Einkommen. Bildung, Familie und der Freundeskreis haben einen hohen Stellenwert. Work-Life-Balance ist gerade für gut qualifizierte Arbeitskräfte mehr als nur ein Schlagwort. Moderne Unternehmen bieten ihren Mitarbeiter:innen daher flexible Arbeitszeitmodelle, ermöglichen Weiterbildungen oder Sabbaticals und fördern die Rückkehr ihrer Mitarbeiter:innen nach einer Karenzzeit.

Frauen fördern
Wussten Sie, dass Frauen in Österreich durchschnittlich rund 40% weniger Pension pro Monat bekommen als Männer? Meistens sind es die Mütter, die nach der Geburt eines Kindes in Karenz gehen und auch die Kinderbetreuung oder später die Pflege von Angehörigen übernehmen. 74% aller Frauen (25- bis 49-Jährige) mit Kindern unter 15 Jahren arbeiten Teilzeit, Männer arbeiten meist ohne Unterbrechung Vollzeit.

Lebensstandard in der Pension
Unterbrechungen und geringere Einkommen durch Teilzeitarbeit werden zukünftig noch ausschlaggebender für die Pensionshöhe sein. Denn je länger Unterbrechungen oder Teilzeitbeschäftigung dauern, desto niedriger wird die staatliche Pension, da ab 2028 das gesamte Arbeitsleben (40 Jahre) für die Berechnung der Pensionshöhe herangezogen wird. Dadurch fallen dann auch Jahre mit niedrigeren Einkommen in die Durchrechnung und verringern somit die staatliche Pensionshöhe.

Die Vorteile VBV fair:pension
Die wichtigsten Eckpunkte der VBV fair:pension
Faire Beiträge
Bei der VBV fair:pension setzen sich die Pensionskassenbeiträge für Ihre Mitarbeiter:innen aus einem Grundbeitrag und einem gehaltsabhängigen Zusatzbeitrag (Prozentsatz vom Bruttogehalt) zusammen. Damit werden Geringverdiener:innen überproportional gefördert, weil sich der Grundbeitrag bei niedrigeren Gehältern stärker auf die Höhe des Gesamtbeitrags auswirkt.
Geförderte Eigenvorsorge
Eine betriebliche Altersvorsorge des Unternehmens ermöglicht eine besonders attraktive Pensionsvorsorge mit Eigenbeiträgen. Die Mitarbeiter:innen profitieren von der niedrigen Kostenstruktur und der steuerfreien Veranlagung der Pensionskasse. Zusätzlich werden Eigenbeiträge mit einer staatlichen Prämie von 4,25% gefördert. Mit der VBV fair:pension motivieren Sie die Mitarbeiter:innen durch einen Zusatzbeitrag zur Eigenvorsorge.
Karenz ohne Nachteile
Pensionskassenbeiträge, die in Karenzzeiten ausgesetzt wurden, werden mit der VBV fair:pension nach der Rückkehr ins Unternehmen sukzessive nachentrichtet. Damit wird der Ausfall der Beiträge während der Karenz kompensiert und die Mitarbeiter:innen motiviert, wieder ins Unternehmen zurückzukehren.
Gleichbehandlung bei Pensionsberechnung
Bei der VBV fair:pension werden die Pensionen aller mit den gleichen Rechnungsgrundlagen, den sogenannten Unisex-Tafeln, kalkuliert. Bei gleich hohem Kapitalstand und den gleichen Rahmenbedingungen erhalten zu Pensionsantritt alle eine Pension in gleicher Höhe.
Gleichstellung von Lebensgefährt:innen
Die VBV fair:pension berücksichtigt im Todesfall nicht nur Ehepartner:innen, auch eingetragene Partner:innen oder Lebensgefährt:innen werden als Hinterbliebene anerkannt. Alle Regelungen gelten selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche Paare!
Mitarbeiter:innen haben die Wahl
Die VBV fair:pension ermöglicht einmalig eine individuelle Wahlmöglichkeit für die Mitarbeiter:innen. So können sie sich etwa zwischen einem Standard- und einem erhöhten Berufsunfähigkeitsschutz entscheiden.
Aber auch die Höhe der Pension für Hinterbliebene kann selbst festgelegt werden. Sie beträgt entweder 30% oder 60% von jener Pension, auf die die ursprünglichen Leistungsbezieher:innen Anspruch gehabt hätten. Zusätzlich sind auch versorgungspflichtige Kinder mit der maximalen (rechtlich möglichen) Waisenpension von 20% (Halbwaisen) bzw. 40% (Vollwaisen) berücksichtigt.
Weitere Informationen
Sie möchten mehr über die VBV fair:pension erfahren? Wir beraten Sie gerne!
