VBV fair:pension
Für Arbeitgeber:innen, die auf Diversity, Genderfairness und soziale Gerechtigkeit im Unternehmen stolz sind.
Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel und die Anforderungen an Unternehmen und Mitarbeiter:innen steigen stetig. Durch den demografischen Wandel werden in den nächsten Jahren darüber hinaus viele Leistungsträger:innen in Pension gehen und jüngere Arbeitskräfte müssen nachrücken. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, jetzt motivierte und qualifizierte Mitarbeiter:innen zu finden und diese möglichst lange im Betrieb zu halten.
Werte und Flexibilität zählen
Vor allem jüngere Mitarbeiter:innen wünschen sich mehr Flexibilität im Berufsleben. Werte wie Nachhaltigkeit und Fairness sind ebenso wichtig wie ein sicheres Einkommen. Bildung, Familie und der Freundeskreis haben einen hohen Stellenwert. Work-Life-Balance ist gerade für gut qualifizierte Arbeitskräfte mehr als nur ein Schlagwort. Moderne Unternehmen bieten ihren Mitarbeiter:innen daher flexible Arbeitszeitmodelle, ermöglichen Weiterbildungen oder Sabbaticals und fördern die Rückkehr ihrer Mitarbeiter:innen nach einer Karenzzeit.
Ein Pensionsmodell, das zu modernen Unternehmen passt
Diese gewünschte Flexibilität hat aber für die Mitarbeiter:innen nicht immer nur Vorteile. Je länger Unterbrechungen, Ausbildungen oder Teilzeitbeschäftigung dauern, desto niedriger wird künftig die staatliche Pension.
Moderne Unternehmen können mit der VBV fair:pension der VBV-Pensionskasse hier gezielt gegensteuern. Mit diesem besonderen Pensionsmodell können Sie Ihren Mitarbeiter:innen eine Pensionsvorsorge für alle Lebensphasen bieten und so deren finanzielle Situation im Alter verbessern. Außerdem werden bei diesem Modell Geringverdiener:innen mit einem etwas höheren Beitrag gefördert und alle Personen unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung völlig gleichberechtigt behandelt.
Frauen fördern
Wussten Sie, dass Frauen in Österreich durchschnittlich knapp 41% Pension pro Monat weniger bekommen als Männer? Meistens sind es die Mütter, die nach der Geburt eines Kindes in Karenz gehen und auch die Kinderbetreuung oder später die Pflege von Angehörigen übernehmen. 79% aller Teilzeitbeschäftigten sind Frauen, Männer arbeiten meist ohne Unterbrechung Vollzeit.
Betriebliche Altersvorsorge erhöht Lebensstandard in der Pension
Unterbrechungen und geringere Einkommen durch Teilzeitarbeit werden allerdings zukünftig noch ausschlaggebender für die Pensionshöhe sein. Denn je länger Unterbrechungen oder Teilzeitbeschäftigung dauern, desto niedriger wird die staatliche Pension, da ab 2028 das gesamte Arbeitsleben (40 Jahre) für die Berechnung der Pensionshöhe herangezogen wird. Dadurch fallen dann auch Jahre mit niedrigeren Einkommen in die Durchrechnung und verringern somit die staatliche Pensionshöhe.
Eine betriebliche Altersvorsorge ist wichtig, um die Pensionslücke zu verringern. Mit der VBV fair:pension werden Geringverdiener:innen, darunter oft viele Frauen in Teilzeit, überproportional gefördert.
Die wichtigsten Eckpunkte der VBV fair:pension
Bei der VBV fair:pension setzen sich die Pensionskassen-Beiträge für Ihre Mitarbeiter:innen aus einem Grundbeitrag und einem gehaltsabhängigen Zusatzbeitrag (Prozentsatz vom Bruttogehalt) zusammen. Damit werden Geringverdiener:innen überproportional gefördert, weil sich der Grundbeitrag bei niedrigeren Gehältern stärker auf die Höhe des Gesamtbeitrags auswirkt.
Eine betriebliche Altersvorsorge des Unternehmens ermöglicht eine besonders attraktive Pensionsvorsorge mit Eigenbeiträgen. Die Mitarbeiter:innen profitieren von der niedrigen Kostenstruktur und der steuerfreien Veranlagung der Pensionskasse. Zusätzlich werden Eigenbeiträge mit einer staatlichen Prämie von 4,25 % gefördert. Mit der VBV fair:pension motivieren Sie die Mitarbeiter:innen durch einen Zusatzbeitrag zur Eigenvorsorge.
Die VBV fair:pension ermöglicht einmalig eine individuelle Wahlmöglichkeit für die Mitarbeiter:innen. So können sie sich etwa zwischen einem Standard- und einem erhöhten Berufsunfähigkeitsschutz entscheiden.
Aber auch die Höhe der Pension für Hinterbliebene kann selbst festgelegt werden. Sie beträgt entweder 30 % oder 60 % von jener Pension, auf die die ursprünglichen Leistungsbezieher:innen Anspruch gehabt hätten. Zusätzlich sind auch versorgungspflichtige Kinder mit der maximalen (rechtlich möglichen) Waisenpension von 20 % (Halbwaisen) bzw. 40% (Vollwaisen) berücksichtigt.
Weitere Informationen
Folder
Ihr Kontakt zur VBV fair:pension
Tel.: +43 1 240 10-130
E-Mail: r.simader[at]vbv.at