Zukunftspension
Motivation für Mitarbeiter:innen
Dieses Modell ermöglicht es Unternehmen, durch flexible Beitragszahlungen in die Pensionskasse, die Motivation ihrer Mitarbeiter:innen zu steigern und sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.
Die Pensionskasse
Die Pensionskasse verwaltet und veranlagt die eingezahlten Beiträge und schreibt sie zusammen mit den von allen Steuern befreiten Kapitalerträgen den individuellen Kapitalkonten der Mitarbeiter:innen (Berechtigten) gut. Aus dem angesammelten Kapital erwachsen den Mitarbeiter:innen Ansprüche auf eine lebenslange Alters-, Hinterbliebenen- bzw. Berufsunfähigkeitspension.
ASVG-Höchstbeitragsgrundlage
Für Lohn- und Gehaltsbestandteile über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage werden die doppelten Beiträge entrichtet, weil dafür keine staatlichen Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt werden. Mit diesem Modell wird ein Ausgleich für Personen mit einem höheren Einkommen angestrebt, da diese besonders von der Pensionslücke betroffen sind.
Beispiele aus der Praxis
Wirtschaftstreuhänder
18 Mitarbeiter:innen
Alle Arbeitnehmer:innen, die mindestens ein Jahr im Unternehmen beschäftigt sind, erhalten eine Pensionszusage. Der Arbeitgeber zahlt monatlich 100,- Euro an die VBV-Pensionskasse, ab dem 7. Dienstjahr 150,- Euro, ab dem 16. Dienstjahr 200,- Euro. Die Arbeitnehmer:innen erwerben allerdings erst nach drei Beitragsjahren einen Anspruch auf die eingezahlten Beiträge. Diese Pensionsregelung belohnt die Firmentreue und senkt die Fluktuationsrate, insbesondere in den ausbildungsintensiven Anfangsjahren.

Gewerbebetrieb
38 Mitarbeiter:innen
Für Mitarbeiter:innen, die das 40. Lebensjahr erreicht haben und mindestens 15 Jahre im Unternehmen beschäftigt sind, leistet der Arbeitgeber Beiträge im Ausmaß von 6% des Jahresbruttolohns an die Pensionskasse. Mit dieser Pensionszusage bedankt sich der Betrieb für die Firmentreue bei langjährigen Mitarbeiter:innen. Außerdem erspart sich das Unternehmen die Lohnnebenkosten, die bei einer Treueprämie anfallen würden.

Industriebetrieb
650 Mitarbeiter:innen
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, zur Finanzierung der Betriebspension folgende Beiträge zu entrichten, welche als Prozentsatz des Jahresbruttogehalts definiert sind:
- für Mitarbeiter:innen der Kollektivvertragsstufe 1: 1%
- für Mitarbeiter:innen der Kollektivvertragsstufe 2: 2%
- für Mitarbeiter:innen der Kollektivvertragsstufe 3: 4%

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