Hauptversammlung der VBV-Pensionskasse

Einladung zur 35. ordentlichen Hauptversammlung der VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft

Die 35. ordentliche Hauptversammlung der VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft findet am 05. Juni 2025 um 10:30 Uhr im Hotel Kaiserwasser, 1220 Wien, Wagramer Straße 8, statt.

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2024

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2024

  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024

  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024

  5. Wahlen in den Aufsichtsrat (Vertreter des Grundkapitals)

  6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Teilnahme- und stimmberechtigt ist die im Aktienbuch eingetragene Alleinaktionärin VBV – Betriebliche Altersvorsorge Aktiengesellschaft.

Die Alleinaktionärin VBV – Betriebliche Altersvorsorge Aktiengesellschaft hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der in ihrem Namen an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die Alleinaktionärin hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden und kann zur Hauptversammlung mitgebracht werden.

Die Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG stehen der Alleinaktionärin ab 15. Mai 2025 unter der Adresse der VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft in 1020 Wien, Obere Donaustraße 49 – 53, zur Verfügung.

Gemäß § 29 Pensionskassengesetz werden auch die beitragsleistenden Arbeitgeber und die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zu dieser Hauptversammlung eingeladen.

Zur Teilnahme ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Das Recht zur Teilnahme des berechtigten Anwartschafts- bzw. Leistungsberechtigten an der Hauptversammlung erlischt, wenn er nicht spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung (also bis 22.05.2025 einlangend) gegenüber der Gesellschaft schriftlich die beabsichtigte Teilnahme bekannt gibt. Zur Teilnahme ist eine schriftliche Anmeldung unter hauptversammlung[at]vbv.at oder per Post erforderlich.