FAQ: Automatikmodell 57/62

Information für Mitarbeiter:innen der UniCredit Bank Austria (VRG 131), 

  • die von 01.01.2013 bis 31.08.2025 in das Pensionskassenmodell bei der VBV-Pensionskasse einbezogen wurden bzw.
  • die VOR 01.01.2013 in das Pensionskassenmodell bei der VBV-Pensionskasse eingebzogen wurden und im Jahr 2013 unter Absenkung der Rechnungsparameter in das Lebensphasenmodell (Automatikmodell 45/60) gewechselt sind, in der VRG 131 geführt werden und noch nie im Automatikmodell 45/60 gewechselt sind 

Allgemeines zum Automatikmodell 57/62

Warum ändert sich das Pensionskassenmodell der UniCredit Bank Austria?

Die UniCredit Bank Austria gestaltet für alle neuen Mitarbeiter:innen (konkret für alle, die ab 01.09.2025 in das Pensionskassenmodell einbezogen werden) das bisherige Pensionskassenmodell hinsichtlich der Altersgrenzen der Veranlagungswechsel und der Veranlagungsausrichtung um. 
Das bisherige Modell – das sogenannte Automatikmodell 45/60 –, in das Neueintritte seit 01.01.2013 derzeit einbezogen sind, wird für neue Mitarbeiter:innen auf ein Automatikmodell 57/62 umgestellt.
 

Hinweis: 45/60 bzw. 57/62 bezieht sich auf das Alter, zu dem automatische Wechsel der Veranlagungsausrichtung vorgesehen sind. 

Für welche Personen ist die Modellumstellung relevant?

Die Modellumgestaltung ist für Mitarbeiter:innen relevant, 

  1. die ab 01.09.2025 neu in das Pensionskassenmodell einbezogen werden,
  2. die von 01.01.2013 bis 31.08.2025 in das Pensionskassenmodell bei der VBV-Pensionskasse einbezogen wurden,
  3. die vor dem 01.01.2013 in das Pensionskassenmodell bei der VBV-Pensionskasse einbezogen wurden und im Jahr 2013 unter Absenkung der Rechnungsparameter in das Lebensphasenmodell (Automatikmodell 45/60) gewechselt sind
    und noch nie einen Wechsel in Anspruch genommen haben (d.h. derzeit in der VRG 131 geführt werden).

Personen, die bereits im bisherigen Lebensphasenmodell (Automatikmodell 45/60) einen Wechsel in Anspruch genommen haben, verbleiben im bisherigen Modell.

Warum ist das für Sie relevant?

Weil Sie je nach Ihrem Alter entweder automatisch in dieses neue Automatikmodell übertragen werden oder die Möglichkeit haben in dieses zu wechseln.

Was sind die zwei wesentlichsten Änderungen zum bisherigen Automatikmodell 45/60?

  1. Im neuen Automatikmodell 57/62 ist für Mitarbeiter:innen bis zum Alter von 57 Jahren eine dynamische Veranlagung (nämlich die VG 152) vorgesehen. Diese ersetzt die VRG 131 im bisherigen Automatikmodell 45/60, welche aktiv ausgerichtet ist. 
     
  2. Die Wechsel erfolgen im Automatikmodell 57/62 anhand geänderter Altersgrenzen (57 Jahre und 62 Jahre) von einer risikoreicheren / ertragsorientierteren Veranlagung hin zu einer konservativeren / sicherheitsorientierteren Veranlagung. Durch einen längeren Verbleib im dynamischen Veranlagungsportfolio, können Anwartschaftsberechtigte durch eine dynamischere Veranlagung von höheren Ertragschancen profitieren. Durch eine risikoreichere Veranlagungsstrategie mit einer höheren Aktienquote und dem Verzicht auf kurzfristige Risikoabsicherungen kann bei höherer Volatilität und höheren kurzfristigen Verlustrisiken langfristig im Durchschnitt ein höherer Kapitalaufbau erwartet werden.

     

Welche Altersgrenzen wurden für den automatischen Wechsel im Automatikmodell 57/62 definiert?

Welche Veranlagungsgemeinschaften sind im neuen Automatikmodell 57/62 enthalten?

Die dynamische VG 152 (anstatt der aktiven VRG 131)
Das Ertragsziel der VG 152 besteht in langfristig hohem Kapitalwachstum. Die Anlagepolitik der VG 152 ist demzufolge dynamisch ausgerichtet. Bei der Portfoliozusammensetzung wird darauf geachtet, über eine längere Laufzeit hohe Erträge zu erwirtschaften. Ein Veranlagungsergebnis, welches auf hohe langfristige Erträge abzielt, steht im Vordergrund. Dieses Veranlagungsergebnis kann kurzfristig stark schwanken. Die langfristigen Ertragschancen und die damit verbundenen Risiken sind hoch.

Die ausgewogene VG 151 (gleich wie bisher)
Das Ertragsziel der VG 151 besteht einerseits im Erreichen des Rechnungszinses (für die Leistungsberechtigten) als auch eines durchschnittlichen Kapitalwachstums (für die Anwartschaftsberechtigten). Die Anlagepolitik der VG 151 ist demzufolge ausgewogen ausgerichtet und verfolgt in einer Strategie mit mittlerem Risiko ein langfristig durchschnittliches Kapitalwachstum. Dieses soll durch eine ausgewogene Kombination unterschiedlich chancen- und risikobehafteter Vermögenswerte bei größtmöglicher Risikostreuung erreicht werden. Während des Kalenderjahres kann die Asset Allocation von den strategischen Quoten abweichen. Das Veranlagungs- und Risikomanagement erfolgt aktiv, bei Bedarf können unterjährig risikoreduzierende Maßnahmen ergriffen werden.

Die konservative VG 150 (gleich wie bisher)
Das Ertragsziel der VG 150 ist der Rechnungszins. Die Anlagepolitik der VG 150 ist demzufolge konservativ ausgerichtet. Bei der Portfoliozusammensetzung wird darauf geachtet, möglichst gleichbleibende Erträge in Höhe des Ertragszieles zu erwirtschaften, trotzdem kann die Erreichung des Ertragszieles nicht garantiert werden. Ein möglichst wenig schwankendes Veranlagungsergebnis steht im Vordergrund, trotzdem besteht ein – wenn auch vergleichsweise moderates – Veranlagungsrisiko. Das Veranlagungs- und Risikomanagement erfolgt aktiv, bei Bedarf können unterjährig risikoreduzierende Maßnahmen ergriffen werden.

 

Warum wird im neuen Automatikmodell 57/62 die VRG 131 durch die VG 152 ersetzt?

Aktuell wird Ihr Pensionskapital im Rahmen des Automatikmodells 45/60 in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) 131 als Start-VRG mit einer aktiven Veranlagungsausrichtung geführt. In einer VRG werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Anwartschafts- und Leistungsberechtigte (AWB und LB) gemeinsam veranlagt, obwohl diese beiden Gruppen grundsätzlich unterschiedliche Erwartungshaltungen haben: AWB erwarten bis zum Pensionsantritt einen möglichst hohen Kapitalaufbau, LB (Pensionsbezieher:innen) eine zumindest konstante Pensionsentwicklung. Der notwendige Kompromiss hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass der Ertragszuwachs bei AWB geringer als möglich ausgefallen ist.

Durch die Umgestaltung des Pensionskassenmodells in das Automatikmodell 57/62, in dem die VRG 131 keine Rolle mehr spielt, können Anwartschaftsberechtigte durch eine dynamischere Veranlagung von höheren Ertragschancen profitieren. Durch eine risikoreichere Veranlagungsstrategie mit einer höheren Aktienquote und dem Verzicht auf kurzfristige Risikoabsicherungen kann bei höherer Volatilität und höheren kurzfristigen Verlustrisiken langfristig im Durchschnitt ein höherer Kapitalaufbau erwartet werden. Umgekehrt kann insbesondere für Personen, die kurz vor dem Pensionsantritt stehen, der Wechsel zu einer konservativen Veranlagungsstrategie, aufgrund der dort geringeren kurzfristigen Verlustrisiken und der geringeren Ergebnisschwankungen vorteilhaft sein. Durch eine an die jeweilige Lebensphase angepasste Veranlagungsstrategie besteht daher die Chance, bis zum Pensionsantritt ein höheres Endvermögen zu erreichen. Arbeitgeber und Betriebsrat haben sich daher entschlossen, diese Umgestaltung umzusetzen.

Betrifft nur Personen, die 2025 noch nicht 57 Jahre alt sind

Wie alt müssen Sie sein, damit Sie automatisch in das neue Automatikmodell 57/62 übertragen werden?

Wenn Sie bis Ende 2025 das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (d.h. Ihr 57. Geburtstag wird frühestens im Jahr 2026 sein), dann werden Sie ab dem 01.01.2026 automatisch in das neue Automatikmodell 57/62 (VG 152) übertragen.

Müssen Sie aktiv etwas tun, um in das Automatikmodell 57/62 übertragen zu werden?

Nein, wenn Sie bis Ende 2025 das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dann müssen Sie nichts tun. Sie werden automatisch in das neue Automatikmodell 57/62 (VG 152) übertragen.

Was ist, wenn Sie das nicht wollen und im bisherigen Automatikmodell 45/60 bleiben wollen?

Sie können dem automatischen Wechsel widersprechen und bleiben damit in Ihrem bisherigen Automatikmodell 45/60. Ein späterer Wechsel in das Automatikmodell 57/62 ist jedoch nicht mehr möglich!

Wie funktioniert dieser Widerspruch?

Wenn Sie nicht in das Automatikmodell 57/62 wechseln wollen, müssen Sie schriftlich widersprechen. Voraussetzung ist eine vorherige gesetzliche Information gemäß § 19b Pensionskassengesetz. Diese finden Sie im Onlineservice Meine VBV. Dort finden Sie auch eine Widerspruchserklärung als Onlineformular. Sie können die Information gemäß § 19b PKG sowie die Widerspruchserklärung aber auch direkt bei der VBV-Pensionskasse anfordern. Nur wenn diese Widerspruchserklärung bis spätestens 31.10.2025 bei der VBV-Pensionskasse einlangt, darf sie aus rechtlichen Gründen berücksichtigt werden. D.h., langt sie später ein, werden Sie automatisch übertragen.

Können Sie später noch in das Automatikmodell 57/62 wechseln?

Nein, ein späterer Wechsel in das Automatikmodell 57/62 ist nicht möglich. Wenn Sie jetzt nicht wechseln, verbleiben Sie bis zum Pensionsantritt im bisherigen Automatikmodell 45/60.

Sie sind älter als 45 Jahre und habe im Rahmen des bisherigen Automatikmodells 45/60 bereits Veranlagungsgemeinschaft gewechselt. Betrifft Sie die Modellumgestaltung auch?

Nein. Wenn Sie im bisherigen Lebensphasenmodell 45/60 bereits Ihre Veranlagung gewechselt haben – und somit nicht mehr in der VRG 131 geführt werden – betrifft Sie die Modellumgestaltung nicht. Sie bleiben im bisherigen Automatikmodell 45/60. 

Betrifft nur Personen, die 2025 bereits 57 Jahre (oder älter) sind

Ab welchem Alter bleiben Sie grundsätzlich im bisherigen Automatikmodell 45/60?

Wenn Sie zum 31.12.2025 das 57. Lebensjahr bereits vollendet haben, bleiben Sie in ihrer bisherigen VRG und werden weiterhin im Automatikmodell 45/60 geführt.
Wenn Sie im bisherigen Automatikmodell 45/60 bereits einmal in eine andere VG gewechselt haben – und sich derzeit also in der VG 150 bzw. VG 151 befinden – bleiben Sie ebenfalls weiterhin im Automatikmodell 45/60. 

Können Sie auf eigenen Wunsch in das Automatikmodell 57/62 wechseln?

Ja, bitte Informieren Sie sich so rasch wie möglich (jedenfalls bis spätestens 30.09.2025) über die Möglichkeiten eines Wechsels in das Automatikmodell 57/62. 

Ein individueller Wechsel ist mit 01.01.2026 einmalig möglich, sofern die Wechselerklärung bis 31.10.2025 bei der VBV-Pensionskasse eingelangt ist. Die Wechselerklärung finden Sie im Onlineservice Meine VBV (www.meinevbv.at). Die Mitarbeiter:innen der VBV-Pensionskasse unterstützen Sie gerne und stellen Ihnen alle notwendigen Formulare zur Verfügung. Der Wechsel erfolgt grundsätzlich in die Ihrem Alter entsprechende VG (=VG 151). Sie können jedoch anlässlich des Wechsels abweichend davon auch in eine andere VG im Rahmen des Automatikmodells 57/62 wechseln.

Sie erreichen uns Mo. - Do. von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Fr. von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 01/240 10-689 oder per E-Mail unter modell@vbv.at.  

Sie können uns auch im Onlineservice Meine VBV eine Nachricht schicken.

Weitere wichtige FAQ für den Wechsel vom bisherigen Automatikmodell 45/60 ins Automatikmodell 57/62

Wird bei einem Wechsel Ihr gesamtes Kapital in die neue VG übertragen?

Ja, bei jedem Wechsel einer VG wird das gesamte bisher angesparte Kapital übertragen, das sich aus der gesamten bis zum Übertragungsstichtag gebildeten Deckungsrückstellung und Schwankungsrückstellung ergibt. Die Übertragung von Teilbeträgen ist nicht zulässig. Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.

Ändert sich durch die Modellumgestaltung etwas am Modell selbst, wie Beitragshöhe, Leistungsvoraussetzungen etc.?

Nein, es geht nur darum, dass einerseits mit der VG 152 eine dynamischere Veranlagung zur Verfügung steht und die Wechsel im neuen Modell grundsätzlich zu anderen Stichtagen als bisher durchgeführt werden.

Sonstige Vertragsinhalte wie Beitragshöhe, Leistungsvoraussetzungen, Kosten etc. bleiben unverändert. Ebenso hat die Umgestaltung KEINE Auswirkungen auf die Rechnungsparameter (Rechnungszins und rechnungsmäßiger Überschuss), die Ihnen in Ihrem Pensionskassenmodell zugeordnet sind.

Wer hilft Ihnen bei Fragen?

Für noch offene Spezialfragen, die einer individuellen Beratung bedürfen, nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:

Sie erreichen uns Mo. - Do. von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Fr. von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 01/240 10-689 oder per E-Mail unter modell[at]vbv.at.

Sie können uns auch im Onlineservice Meine VBV eine Nachricht schicken.

Postalisch erreichen Sie uns unter:
VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft
Obere Donaustraße 49-53
1020 Wien

Abkürzungen

Zur besseren Lesbarkeit werden häufig verwendete Begriffe abgekürzt.

AWB 
Anwartschaftsberechtigte:r

BKV 
Betriebliche Kollektivversicherung

LB 
Leistungsberechtigte:r (Pensionist:in)

PKG 
Pensionskassengesetz

VG 
Veranlagungsgemeinschaft

VRG 
Veranlagungs- und Risikogemeinschaft