Das Bild zeigt ein älteres Ehepaar mit Laptop und Tablet auf dem Boden eines Wohnzimmers sitzend.

Wie funktioniert eine Pensionskasse?

Pensionskassen sind privatwirtschaftliche Unternehmen (Aktiengesellschaften), die Firmenpensionen abwickeln. Arbeitgeber bieten so für alle oder nach objektiven Kriterien ausgewählten Mitarbeiter:innen eine zusätzliche Pensionsvorsorge an.

Der Arbeitgeber zahlt laufend Beiträge an die Pensionskasse, Mitarbeiter:innen können durch Eigenbeiträge ihre spätere Zusatzpension erhöhen. Die VBV-Pensionskasse verwaltet und veranlagt die eingezahlten Beiträge auf individuellen Konten. Ab Pensionsantritt wird das angesparte Kapital als lebenslange monatliche Zusatzpension ergänzend zur gesetzlichen Pension ausgezahlt.

 

 

Links oben: Ein Arbeitgeber (Mann mit Krawatte) schließt eine Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung mit den Arbeitnehmer:innen. Unten links: Ein Pensionskassenvertrag wird abgeschlossen. Der Arbeitgeber leistet laufende Beiträge an die VBV Pensionskasse (symbolisiert durch Münzen). Rechts oben: Eine Arbeitnehmerin (Frau mit dunklen Haaren) kann zusätzlich Eigenbeiträge einzahlen (gezeigt durch eine Hand mit Münzen). In der Mitte: Die VBV Pensionskasse sammelt veranlagt das Geld bis Pensionsantritt (Jahr 1, Jahr 2, Jahr 3). Unten rechts: Eine leistungsberechtigte Person (ältere Frau mit Brille) erhält eine lebenslange Zusatzpension (symbolisiert durch Münzen in einer Hand).

Alles über Ihre VBV-Pensionsvorsorge

Wir erklären Ihnen, wie die betriebliche Pensionsvorsorge bei der VBV-Pensionskasse funktioniert und wie Sie Ihre künftige VBV-Zusatzpension selbst erhöhen können. 

 

 

Das österreichische Pensionssystem basiert auf 3 Säulen. Die wichtigste Säule ist die staatliche, daneben gibt es noch die betriebliche und die private Pensionsvorsorge. Wir erklären, wie Ihre betriebliche Vorsorge bei der VBV-Pensionskasse funktioniert.

Vorteile für Arbeitgeber

Moderne Sozialleistung

attraktiv für neue Fachkräfte

Motivation & Bindung

bestehender Mitarbeiter:innen

Betriebsausgabe

frei von Lohnnebenkosten

Steuerersparnisse

im Vergleich zur Gehaltserhöhung

Aussetzung von Zahlungen

bei wirtschaftlichen Problemen

Kein Generationenvertrag

Zahlung endet mit Dienstverhältnis

Unterschied zur staatlichen Pension

Im Gegensatz zur staatlichen Pension, die durch ein Umlageverfahren finanziert wird, kommt bei einer Pensionskasse das Kapitaldeckungsverfahren zur Anwendung. Das bedeutet, dass bei Pensionsantritt auf Basis des bis dahin angesparten Kapitals die Höhe der Anfangspension berechnet wird. Die Berechnung dieser Anfangspension erfolgt unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze (wie zum Beispiel der Lebenserwartung). Eine Pensionskassenpension wird lebenslang ausbezahlt.

Vorteile für Arbeitnehmer:innen

Höherer Lebensstandard

durch eine Firmenpension

Steuerbefreiung

auf das verwaltete Vermögen

Sicherheit

auch bei Konkurs des Arbeitgebers

Eigenbeiträge

zur Erhöhung Ihrer Firmenpension

Steuerbefreiung

während der Ansparphase

Unverfallbarkeit

Ihrer Pensionsansprüche

Welche Pensionskassenmodelle gibt es?

Es gibt unterschiedliche Pensionskassenmodelle, die auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens abgestimmt werden können. 

Bei einem leistungsorientierten Pensionskassenmodell werden die Höhe der Anfangspension und die späteren jährlichen Erhöhungen festgelegt. Die Beträge dafür werden von der Pensionskasse jährlich kalkuliert und dem Unternehmen vorgeschrieben.

Bei einem beitragsorientierten Pensionskassenmodell wird die Höhe des Arbeitgeberbeitrags festgelegt - als Fixbetrag oder als Prozentsatz des Bruttogehalts. Die Höhe der Anfangspension wird individuell für jede:n Mitarbeiter:in auf Basis des angesparten Kapitals berechnet. Künftige Pensionsanpassungen hängen vom vertraglich vereinbarten Rechnungszins – die Ertragsannahme während der Pensionsphase – und den tatsächlich erzielten Veranlagungsergebnissen ab.

 

Das Bild zeigt eine ältere Frau, die drei Männern vor einem Bildschirm etwas erklärt.

Was ist der Rechnungszins?

Der Rechnungszins ist eine festgelegte Zinserwartung für den jährlichen Ertrag in einem Pensionskassenmodell. Er ist kein Garantiewert, sondern eine mathematische Größe, mit der die Pensionsleistung errechnet wird. Er wurde vertraglich vom Arbeitgeber festgelegt bzw. entspricht den Vorgaben der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).  

 

Der Rechnungszins ist ein wichtiger Wert für Ihre VBV-Zusatzpension. Was der Rechnungszins ist und wie er sich auf Ihre Anfangspension und künftige Pensionsanpassungen auswirkt, erklären wir in diesem kurzen Video.

Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse?

Pensionskassen bieten verschiedene Arten von Pensionsleistungen für Berechtigte an. Dazu gehören lebenslange Alterspensionen, die den Lebensstandard in der Pension finanziell absichern, sowie Hinterbliebenenpensionen

Diese umfassen Witwen:Witwerpensionen sowie Waisenpensionen und werden gemäß den Bestimmungen des zwischen dem ehemaligen Arbeitgeber und der VBV-Pensionskasse geschlossenen Pensionskassenvertrags ausgezahlt. 

Zusätzlich können auch Invaliditätspensionen für die Dauer der Invalidität ausgezahlt werden, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde.

Wie hoch wird die Zusatzpension sein?

Berechnung der Zusatzpension

Bei einem leistungsorientierten Pensionskassenmodell ergibt sich die Höhe der Anfangspension aus dem Vertrag.

Bei einem beitragsorientierten Modell wird zu Pensionsantritt das angesparte Pensionskapital nach versicherungsmathematischen Grundsätzen verrentet und in eine lebenslange Pensionsleistung umgerechnet. Dafür wird einerseits die statistische Lebenserwartung herangezogen, andererseits der im Pensionskassenmodell vereinbarte Rechnungszins angewendet. Dabei gilt: Je höher der Rechnungszins ist, desto höher ist die Anfangspension. 

 

Das Bild zeigt eine Person, die etwas mit einem Taschenrechner berechnet.

Anpassung der Pension

Bei leistungsorientierten Pensionskassenmodellen ergeben sich die jährlichen Pensionsanpassungen aus dem Vertrag.

Bei beitragsorientierten Pensionskassenmodellen werden die Pensionen jährlich unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Rechnungszinses und dem erzielten Veranlagungsergebnis angepasst. Das heißt, die Pensionen können im Vergleich zum Vorjahr erhöht oder verringert werden bzw. gleich bleiben. 

Das Bild zeigt eine ältere und eine jüngere Frau, die an einen Tisch gelehnt sind und etwas besprechen.

Vorsorgekasse vs. Pensionskasse

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Vorsorgekasse und einer Pensionskasse? In beiden Kassen sorgt Ihr Arbeitgeber für Sie vor. In die VBV-Pensionskasse zahlt Ihr Arbeitgeber als freiwillige Sozialleistung ein – mit dem Ziel Ihnen später eine Zusatzpension, ergänzend zur staatlichen Pension zu ermöglichen. In die VBV-Vorsorgekasse zahlt Ihr Arbeitgeber obligatorisch Beiträge für die Abfertigung NEU.

 

In diesem kurzen Video erklären wir Ihnen den Unterschied zwischen einer Vorsorgekasse und einer Pensionskasse.