
Wie funktioniert eine Pensionskasse?
Pensionskassen sind privatwirtschaftliche Unternehmen (Aktiengesellschaften), die Firmenpensionen abwickeln. Arbeitgeber bieten so für alle oder nach objektiven Kriterien ausgewählten Mitarbeiter:innen eine zusätzliche Pensionsvorsorge an.
Der Arbeitgeber zahlt laufend Beiträge an die Pensionskasse, Mitarbeiter:innen können durch Eigenbeiträge ihre spätere Zusatzpension erhöhen. Die VBV-Pensionskasse verwaltet und veranlagt die eingezahlten Beiträge auf individuellen Konten. Ab Pensionsantritt wird das angesparte Kapital als lebenslange monatliche Zusatzpension ergänzend zur gesetzlichen Pension ausgezahlt.

Alles über Ihre VBV-Pensionsvorsorge
Wir erklären Ihnen, wie die betriebliche Pensionsvorsorge bei der VBV-Pensionskasse funktioniert und wie Sie Ihre künftige VBV-Zusatzpension selbst erhöhen können.
Vorteile für Arbeitgeber
Moderne Sozialleistung
attraktiv für neue Fachkräfte
Motivation & Bindung
bestehender Mitarbeiter:innen
Betriebsausgabe
frei von Lohnnebenkosten
Steuerersparnisse
im Vergleich zur Gehaltserhöhung
Aussetzung von Zahlungen
bei wirtschaftlichen Problemen
Kein Generationenvertrag
Zahlung endet mit Dienstverhältnis
Vorteile für Arbeitnehmer:innen
Höherer Lebensstandard
durch eine Firmenpension
Steuerbefreiung
auf das verwaltete Vermögen
Sicherheit
auch bei Konkurs des Arbeitgebers
Eigenbeiträge
zur Erhöhung Ihrer Firmenpension
Steuerbefreiung
während der Ansparphase
Unverfallbarkeit
Ihrer Pensionsansprüche
Welche Pensionskassenmodelle gibt es?
Es gibt unterschiedliche Pensionskassenmodelle, die auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens abgestimmt werden können.
Bei einem leistungsorientierten Pensionskassenmodell werden die Höhe der Anfangspension und die späteren jährlichen Erhöhungen festgelegt. Die Beträge dafür werden von der Pensionskasse jährlich kalkuliert und dem Unternehmen vorgeschrieben.
Bei einem beitragsorientierten Pensionskassenmodell wird die Höhe des Arbeitgeberbeitrags festgelegt - als Fixbetrag oder als Prozentsatz des Bruttogehalts. Die Höhe der Anfangspension wird individuell für jede:n Mitarbeiter:in auf Basis des angesparten Kapitals berechnet. Künftige Pensionsanpassungen hängen vom vertraglich vereinbarten Rechnungszins – die Ertragsannahme während der Pensionsphase – und den tatsächlich erzielten Veranlagungsergebnissen ab.

Was ist der Rechnungszins?
Der Rechnungszins ist eine festgelegte Zinserwartung für den jährlichen Ertrag in einem Pensionskassenmodell. Er ist kein Garantiewert, sondern eine mathematische Größe, mit der die Pensionsleistung errechnet wird. Er wurde vertraglich vom Arbeitgeber festgelegt bzw. entspricht den Vorgaben der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).
Wie hoch wird die Zusatzpension sein?
Berechnung der Zusatzpension
Bei einem leistungsorientierten Pensionskassenmodell ergibt sich die Höhe der Anfangspension aus dem Vertrag.
Bei einem beitragsorientierten Modell wird zu Pensionsantritt das angesparte Pensionskapital nach versicherungsmathematischen Grundsätzen verrentet und in eine lebenslange Pensionsleistung umgerechnet. Dafür wird einerseits die statistische Lebenserwartung herangezogen, andererseits der im Pensionskassenmodell vereinbarte Rechnungszins angewendet. Dabei gilt: Je höher der Rechnungszins ist, desto höher ist die Anfangspension.

Anpassung der Pension
Bei leistungsorientierten Pensionskassenmodellen ergeben sich die jährlichen Pensionsanpassungen aus dem Vertrag.
Bei beitragsorientierten Pensionskassenmodellen werden die Pensionen jährlich unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Rechnungszinses und dem erzielten Veranlagungsergebnis angepasst. Das heißt, die Pensionen können im Vergleich zum Vorjahr erhöht oder verringert werden bzw. gleich bleiben.

Vorsorgekasse vs. Pensionskasse
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Vorsorgekasse und einer Pensionskasse? In beiden Kassen sorgt Ihr Arbeitgeber für Sie vor. In die VBV-Pensionskasse zahlt Ihr Arbeitgeber als freiwillige Sozialleistung ein – mit dem Ziel Ihnen später eine Zusatzpension, ergänzend zur staatlichen Pension zu ermöglichen. In die VBV-Vorsorgekasse zahlt Ihr Arbeitgeber obligatorisch Beiträge für die Abfertigung NEU.