Warum VBV?

Bieten Sie Ihren Mitarbeiter:innen ein ganz besonderes, nachhaltiges Benefit: eine betriebliche Altersvorsorge der VBV.

Die VBV ist Ihre Partnerin bei betrieblichen Zusatzpensionen und der Abfertigung NEU.

VBV-Pensionskasse

Zusatzpension: Jetzt an die Zukunft denken!

In eine Pensionskasse zahlt der Arbeitgeber als freiwillige Sozialleistung ein, damit die Mitarbeiter:innen später eine Zusatzpension ergänzend zur staatlichen Pension bekommen.

VBV-Vorsorgekasse

Ihre verantwortungsvolle Partnerin in der Abfertigung NEU

Die Abfertigung NEU dient der sozialen Absicherung und der Altersvorsorge von Beschäftigten. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber und können auch bei Eigenkündigung nicht verfallen.


Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgekasse und Pensionskasse?