Warum VBV?
Bieten Sie Ihren Mitarbeiter:innen ein ganz besonderes, nachhaltiges Benefit: eine betriebliche Altersvorsorge der VBV.
Die VBV ist Ihre Partnerin bei betrieblichen Zusatzpensionen und der Abfertigung NEU.
VBV-Pensionskasse
Zusatzpension: Jetzt an die Zukunft denken!
In eine Pensionskasse zahlt der Arbeitgeber als freiwillige Sozialleistung ein, damit die Mitarbeiter:innen später eine Zusatzpension ergänzend zur staatlichen Pension bekommen.
VBV-Vorsorgekasse
Ihre verantwortungsvolle Partnerin in der Abfertigung NEU
Die Abfertigung NEU dient der sozialen Absicherung und der Altersvorsorge von Beschäftigten. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber und können auch bei Eigenkündigung nicht verfallen.
- Unternehmen müssen für ihre Mitarbeiter:innen ab dem zweiten Beschäftigigungsmonat 1,53 % des Bruttogehalts in eine Vorsorgekasse einzahlen
- Die Aufgabe der Vorsorgekasse besteht in der verantwortungsvollen Verwaltung und Veranlagung der ihr anvertrauten Gelder
- Die eingezahlten Beiträge sind garantiert
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgekasse und Pensionskasse?