Gemeinsame Versteuerung in der Pension

03.03.2025 Pensionskasse Serviceguide Pension

Ihre VBV-Pension wird grundsätzlich gemeinsam mit der gesetzlichen Pension (ASVG) versteuert. In diesem Fall wird die VBV-Pension von der Pensionskasse ohne Lohnsteuerabzug ausbezahlt. Die Versteuerung wird dann direkt vom Sozialversicherungsträger durchgeführt. Wir erklären, wie die gemeinsame Versteuerung zustande kommt und welche Vorteile sie bringt.

Pensionsauszahlungen von Pensionskassen gelten gemäß Einkommensteuergesetz als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit und unterliegen deshalb der Einkommensteuer (Lohnsteuer). Bezieht eine Person zwei oder mehrere Pensionen, sieht das Einkommensteuergesetz eine gemeinsame Versteuerung vor.

Blaues Sparschwein mit einem Zettel, auf dem „Pension“ steht. Rund um das Sparschwein liegen einige Kupfermünzen auf einem hellen Holztisch.

Wir erklären, wie die gemeinsame Versteuerung zustande kommt und welche Vorteile sie bringt.

Ihr Vorteil einer gemeinsamen Versteuerung

Durch die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen entfällt die Veranlagung durch das Finanzamt und eine damit verbundene Nachforderung an Lohnsteuer. Die Lohnsteuer wird für alle inländischen Bezüge gemeinsam bei der Leistung Ihres gesetzlichen Sozialversicherungsträgers abgezogen.

Hinweis: Die VBV-Pensionskasse kann für Pensionsbezieher, deren Pensionen gemeinsam versteuert werden, keinen L16 (Lohnzettel für den Zeitraum eines Jahres) ausstellen.

Falls Ihre VBV-Pension durch den Sozialversicherungsträger mitversteuert wird, darf bei der Arbeitnehmerveranlagung nur die bezugsauszahlende Stelle des Sozialversicherungsträgers für beide Pensionen angeführt werden. Es ist daher im Feld für bezugsauszahlende Stellen nur eine Stelle anzugeben. Sollten Sie zusätzlich noch ein weiteres Einkommen beziehen, muss dieses bei der Anzahl hinzugerechnet werden.
 

Ab wann ist eine gemeinsame Versteuerung möglich?

Die gesamten Stammdaten der Pensionsbezieher werden von der VBV einmal jährlich im Oktober an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger gemeldet. Liegt Ihr Pensionsantritt vor Oktober, können die Daten abgeglichen werden und die gemeinsame Versteuerung beginnt mit dem Folgejahr. Liegt Ihr Pensionsantrittsdatum nach Oktober, kann der Datenabgleich erst bei der nächsten Jahresmeldung berücksichtigt werden und die gemeinsame Versteuerung verschiebt sich um ein Jahr.
 

Ablauf nach Übernahme der Pensionsversteuerung durch den Versicherungsträger

Die VBV-Pensionskasse meldet monatlich (am letzten Werktag des Monats) die Daten an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Bis zum 15. des Monats werden die Daten dann auf die Sozialversicherungsträger aufgeteilt. Dadurch kann eine „Verschiebung“ in der Lohnsteuerberechnung um 2-3 Monate entstehen.


Wie erfahren Sie von der gemeinsamen Versteuerung?

Auf jeder monatlichen Überweisung Ihrer VBV-Pension wird diese Information als Service auf Ihrem Bankbeleg angedruckt. Zusätzlich erfolgt die Information der gemeinsamen Versteuerung auch als Andruck auf dem Jahreslohnkonto.

Weitere Informationen zur Versteuerung finden Sie hier.

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