Das Bild zeigt einen älteren und einen jüngeren Mann beim Besprechen der Pläne.

Wie funktioniert die Selbständigenvorsorge?

„Steuerliche Vorteile & eine nachhaltige, profitable Veranlagung bieten Selbständigen bei der VBV eine attraktive Rendite. “

Die Selbständigenvorsorge bei der VBV Vorsorgekasse vereint finanzielle Sicherheit und nachhaltige Veranlagung. Ihre Beiträge werden nach strengen nachhaltigen Kriterien investiert und sind steuerlich zu 100% als Betriebsausgaben absetzbar. Dank KESt-Befreiung und der Möglichkeit, Ihren Vorsorgeanspruch steuerfrei als Zusatzpension oder steuerbegünstigt (nur 6% Lohnsteuer) in einem Betrag auszahlen zu lassen, profitieren Sie von erheblichen steuerlichen Vorteilen. Zusätzlich garantiert die gesetzliche Bruttokapitalgarantie Ihre eingezahlten Beiträge ohne Abzüge. Durch die Kombination aus Nachhaltigkeit, steuerlichen Vorteilen und attraktiver Rendite bietet die VBV eine erstklassige Lösung für Ihre Altersvorsorge.

Welcher Antrag passt für Sie?

Selbständige

Wenn Sie selbständig tätig und gemäß GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, dann gilt das System der Selbständigenvorsorge für Sie automatisch.
Nach Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit haben Sie 6 Monate Zeit, sich für eine Vorsorgekasse zu entscheiden. Andernfalls werden Sie nach Zufallsprinzip einer Kasse zugeteilt. Auch nach dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit zur VBV zu wechseln, wenn Sie bereits einen Vertrag mit einer anderen Vorsorgekasse haben.

Die Beitragsleistung beträgt 1,53% der Beitragsgrundlage der gesetzlichen Pflichtversicherung in der Krankenversicherung (maximal bis zur Höchstbeitragsgrundlage).
 

Das Bild zeigt einen jungen Mann an einem Schreibtisch mit einem kleinen Hund im Schoß sitzend. Er hat Kopfhörer auf, lächelt und arbeitet an seinem Laptop.

Freiberuflich Selbständige

Die betriebliche Vorsorge steht seit 2008 auch freiberuflich Selbständigen offen. Die folgenden Berufsgruppen können sich freiwillig für die Selbständigenvorsorge entscheiden und die Vorteile dieses Vorsorgemodells nutzen. Voraussetzung ist, dass die selbständige Tätigkeit in einem dieser Berufe nach dem 1.1.2008 begonnen hat:

  • Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Tierärzt:innen
  • Dentist:innen
  • Apotheker:innen
  • Patentanwält:innen
  • Wirtschaftstreuhänder:innen
  • Notar:innen
  • Ziviltechniker:innen
  • Land- und Forstwirt:innen

Nach Beginn Ihrer Selbständigkeit haben Sie 12 Monate Zeit, sich für die Selbständigenvorsorge zu entscheiden. Auch nach dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit zur VBV zu wechseln, wenn Sie bereits einen Vertrag mit einer anderen Vorsorgekasse haben. Die Beitragsleistung beträgt monatlich 1,53% der maßgeblichen gesetzlichen Beitragsgrundlage (§ 64 Abs. 3 BMSVG).
 

Arztgespräch zwischen einem Arzt und einer Patientin

Rechtsanwält:innen

Die betriebliche Vorsorge steht seit 2008 Rechtsanwält:innen offen. Voraussetzung ist, dass Sie nach dem 1.1.2008 Ihre selbständige Tätigkeit als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt begonnen haben.
Nach dem Beginn Ihrer Selbständigkeit haben Sie 12 Monate Zeit, sich freiwillig für die Selbständigenvorsorge zu entscheiden. Auch nach dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit zur VBV zu wechseln, wenn Sie bereits einen Vertrag mit einer anderen Vorsorgekasse haben.

Für Rechtsanwält:innen beträgt der Beitrag 1,53% der Höchstbeitragsgrundlage unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Einkommens.
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag und die VBV - Vorsorgekasse AG haben einen Rahmenvertrag geschlossen, der auch die Modalitäten des Inkasso- sowie des Meldewesens regelt.
 

Das Foto zeigt einen älteren Mann, der mit einer jüngeren Frau und einem jüngeren Mann spricht.

Warum VBV-Vorsorgekasse?

Vorteile der VBV

Seit 2008 können auch Selbständige die Vorteile der Betrieblichen Vorsorge nutzen. Zusätzlich genießen Kund:innen der VBV die Vorzüge der führenden Vorsorgekasse:

Bestes Langfristergebnis

Für Berechtigte ergibt sich bei der VBV-Vorsorgekasse das beste langfristige Ergebnis aller Vorsorgekassen (seit Beginn OeKB Performancemessung 2004).

Sicherheit und Ertrag

Bei der VBV finden Sie als Kunde und Kundin die Investment-Kompetenz der Marktführerin. Wir veranlagen sicher und vorausschauend. Darüber hinaus sorgen hohe Rücklagen, die gesetzlich geregelte Bruttokapitalgarantie und eine breitgefächerte Eigentümerstruktur für höchste Sicherheit auch in herausfordernden Zeiten.

Ausgezeichnete Servicequalität

Vom kompetenten, hausinternen Callcenter über persönliche Kundenberatung bis zu modernster Kundeninformation – die VBV bietet bestes Kundenservice und setzt dabei auf zertifizierte Qualität.

Transparenz

Wir veröffentlichen monatlich aktualisiert die Asset Allocation auf den Kontoinformationen und stellen alle drei Monate einen detaillierten Veranlagungsbericht dar.

Kunde werden

Sie sind seit kurzem selbstständig oder planen diese soeben?

Als Selbstständige:r tragen Sie in vielen Bereichen Verantwortung – dazu zählt auch die Vorsorge für Ihren Ruhestand. Die Wahl der passenden Vorsorgekasse kann sich maßgeblich auf Ihre Leistungen auswirken.

Machen Sie den ersten Schritt zu einer mehrfach ausgezeichneten Vorsorge – es ist einfacher, als Sie vielleicht denken. 

 

Funktioniert ganz einfach

1

Antrag ausfüllen

Bitte füllen Sie das für Ihr Tätigkeitsfeld entsprechende Antragsformular vollständig aus.

2

Unterlagen übermitteln

Senden Sie das ausgefüllte und firmenmäßig unterfertigte Formular mit einer Kopie eines gültigen Lichtbildausweises der unterschriftsberechtigten Personen an vertrag@vorsorgekasse.at

3

Meldung an Sozialversicherungsträger

Anschließend kümmern wir uns um die Meldung an den zuständigen Sozialversicherungsträger und senden Ihnen den von uns gegengezeichneten Antrag retour.

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags?

Das Ausfüllen von Formularen kann manchmal kompliziert und zeitaufwendig sein. Um Ihnen diesen Prozess zu erleichtern, haben wir eine detaillierte Ausfüllhilfe erstellt. 
Diese Anleitung bietet Ihnen ausführliche Erklärungen zu den einzelnen Feldern sowie zu den erforderlichen Angaben. Mit dieser Ausfüllhilfe stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt wird – und vermeiden so mögliche Verzögerungen.  

Meine VBV

Das Onlineservice

Meine VBV ist die zentrale Informationsplattform der gesamten VBV-Gruppe und bietet zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer:innen. 

Das Onlineservice bietet Kund:innen der VBV-Vorsorgekasse alle Informationen rund um die Selbständigenvorsorge, aktuelle Veranlagungsergebnisse und den Status Ihrer Abfertigung. Durch Ihr persönliches Postfach ist eine rasche und sichere Kommunikation mit der VBV möglich. Ein erweiterter Vorsorgerechner, bei dem die künftige Gesamtpension berechnet werden kann, rundet das Angebot ab.

Weitere Informationen zum Onlineservice Meine VBV und zur Registrierung erhalten Sie hier.
 

Eine Person sitzt vor dem Laptop und scrollt durch das Onlineservice Meine VBV.

Vorsorge berechnen

Mit dem VBV-Abfertigungsrechner können Sie mühelos Ihre künftige Vorsorge berechnen. 

 

Durch Eingabe Ihrer persönlichen Daten werden Ihre prognostizierten Ansprüche berechnet und die Ergebnisse grafisch dargestellt.

 

Arrow forward Jetzt berechnen
Das Bild zeigt eine Frau an einem Tisch sitzend. Vor ihr steht ein Laptop und ein Kaffeebecher. In ihrer rechten Hand hält sie Papierblätter.

Datenänderungen zu Ihrem bestehenden Vertrag können Sie ganz bequem und unkompliziert durchführen:

Ich habe Fragen

Dazu zählen die Gewerbetreibenden oder „Neuen Selbständigen“ mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG. Diese sind zur Teilnahme an der neuen Selbständigenvorsorge verpflichtet. Sie müssen sich innerhalb von 6 Monaten ab Gründung eine Vorsorgekasse auswählen, da sonst die Zwangszuweisung zu einer Vorsorgekasse erfolgt.

Im Einzelnen betrifft das folgende Gruppen:

  • die Mitglieder der Wirtschaftskammern (Gewerbetreibende im eigentlichen Sinn),
  • Gesellschafter einer gewerblich tätigen OG und Komplementäre einer gewerblich tätigen KG,
  • geschäftsführende Gesellschafter einer gewerblich tätigen GmbH, sofern sie nicht dem ASVG angehören (Anteil < 25% an der GmbH)
    sowie für
  • Bildende Künstler:innen, Musiker:innen, Artist:innen, Kabarettist:innen (grundsätzlich sofern diese nicht bis zum 31.12.2000 ASVG-pflichtversichert waren)
  • sonstige Kunstschaffende
  • Journalist:innen
     

Ja. Erfolgt innerhalb von 6 Monaten ab der Beitragspflicht keine Auswahl, werden Unternehmer:innen über ein Zuweisungsverfahren einer Vorsorgekasse zugewiesen.

Die jeweilige Vorsorgekasse informiert die SVS.

Selbständigenvorsorge für Personen die der Krankenversicherung nach GSVG verpflichtend unterliegen:
Bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren (36 Beitragsmonaten)
und
• nach 2 Jahren des Ruhens der Gewerbeausübung
oder
• 2 Jahre nach dem Erlöschen der die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung begründenden Berechtigung 
oder
• 2 Jahre nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit. 

Jedenfalls aber
• nach 5 Jahren ohne Beitragspflicht oder
• bei Pensionsantritt.

Selbständigenvorsorge für freiberuflich Selbständige
Bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren (36 Beitragsmonaten)
und
• 2 Jahre nach Ende der Pflichtversicherung infolge Einstellung der betrieblichen Tätigkeit oder dem Wegfall der berufsrechtlichen Berechtigung 
oder
• 2 Jahre nach Beendigung der Berufsausübung nach den jeweiligen berufsrechtlichen Regelungen.

Jedenfalls aber,
• wenn 5 Jahre keine Beiträge zu leisten waren oder
• bei Pensionsantritt.

Selbständigenvorsorge für Landwirt:innen und Forstwirt:innen
Bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren (36 Beitragsmonaten)
und
• 2 Jahre nach Ende der Pflichtversicherung infolge Einstellung der betrieblichen Tätigkeit. 

Jedenfalls aber,
• wenn 5 Jahre keine Beiträge zu leisten waren oder
• bei Pensionsantritt.