Mein Guthaben
Mit der Selbständigenvorsorge bei der VBV bauen Sie steuerschonend, nachhaltig und sicher Vorsorgekapital für die Zeit nach Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit auf.
Ihr Guthaben ist gesetzlich geschützt und kann nicht verloren gehen. Zudem profitieren Sie von einer professionellen Veranlagung, die auf langfristige Sicherheit und Stabilität ausgerichtet ist. Deshalb ist es sinnvoll, das Kapital bis zur Pension ruhen zu lassen. Sollten Sie dennoch bereits vorher eine Auszahlung in Betracht ziehen, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann und wie Sie über Ihr Guthaben verfügen können.
Mein Verfügungsanspruch
Selbständige und Freiberufler:innen haben in jedem Fall einen Verfügungsanspruch, wenn:
- sie entweder eine eigene Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen oder
- seit mindestens fünf Jahren keine Beiträge mehr geleistet wurden.
Nachfolgend erfahren Sie mehr über Ihren Anspruch und Ihre Möglichkeiten über Ihr Guthaben zu verfügen.

Wann habe ich einen Verfügungsanspruch?
Verfügungsanspruch für Selbständige mit Pflichtversicherung
Sie brauchen mindestens 36 Beitragsmonate und
- Ihr Gewerbe ruht seit mindestens zwei Jahren oder
- Ihre, die Pflichtkrankenversicherung in der Krankenversicherung begründende Berechtigung, ist seit mindestens zwei Jahren erloschen oder
- Ihre betriebliche Tätigkeit ist seit mindestens zwei Jahren beendet.
Verfügungsanspruch für freiberuflich Selbständige
Sie brauchen mindestens 36 Beitragsmonate und
- Ihre Pflichtversicherung ist wegen Einstellung der betrieblichen Tätigkeit oder dem Wegfall der berufsrechtlichen Berechtigung seit mindestens zwei Jahren beendet oder
- keine Berufsausübung nach den jeweiligen berufsrechtlichen Regelungen seit mindestens zwei Jahren.
Über meinen Anspruch verfügen
Überblick in Meine VBV
In unserem Onlineservice Meine VBV haben Sie Ihren Anspruch jederzeit im Blick.
Sie erhalten in Meine VBV auch eine Information, sobald ein Anspruch auf das verfügbare Guthaben besteht. Danach können Sie zwischen den nachfolgenden Möglichkeiten wählen.
Meine Möglichkeiten
1
Weiterveranlagung
in der VBV-Vorsorgekasse - damit die VBV Ihr Geld weiter sicher, ertragreich und nachhaltig veranlagt.
2
Übertragung
an eine Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse, Betriebliche Kollektivversicherung oder in die Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers.
3
Auszahlung
Ihres Guthabens als Einmalzahlung (abzüglich 6% Steuer)