Vorsorgebeiträge zusammenlegen

Kontenzusammenlegung Selbständigenvorsorge

Sie haben seit 2003 den Arbeitgeber gewechselt oder sich selbständig gemacht? Dann haben Sie möglicherweise Konten bei mehreren Vorsorgekassen. 

Sorgen Sie für mehr Überblick, indem Sie alle Ansprüche auf Ihrem VBV-Vorsorgekonto zusammenführen.

 

Alle Ansprüche unter einem Dach

Guthaben von anderen Vorsorgekassen können Sie ganz einfach auf Ihr VBV-Vorsorgekonto zusammenlegen. 

Voraussetzungen: 

  • auf die anderen Konten wurden seit drei Jahren keine Beiträge eingezahlt (der Arbeitgeberwechsel liegt mindestens drei Jahre zurück) und
  • die VBV ist Ihre aktuelle Vorsorgekasse.

Durch das Zusammenlegen aller Beiträge auf das VBV-Konto, profitieren Sie für Ihre gesamten Abfertigungsbeiträge. 

Das Bild zeigt einen Tisch auf dem Zettel, ein Tablet und ein Stift liegen. Im Hintergrund sind zwei Pflanzen am Tisch zu sehen.

Vorteile durch die Kontenzusammenlegung

Bestes Langfristergebnis

Bei der VBV-Vorsorgekasse ergibt sich für Sie das beste langfristige Ergebnis aller Vorsorgekassen (seit Beginn OeKB Performancemessung 2004).

Details zur Veranlagung

Modernes Onlineservice

Mit dem Onlineservice Meine VBV haben Sie Ihren aktuellen Kontostand immer im Blick und können Ihre künftige Gesamtpension hochrechnen.

Details zu Meine VBV

Gelebte Nachhaltigkeit

Seit der Gründung vor rund 20 Jahren investieren wir das Geld unserer Kund:innen nach strengen ethischen, ökologischen und sozialen Kriterien.

Mehr über Nachhaltigkeit erfahren

Konten einfach zusammenlegen

Ihre Übertragungswünsche können Sie entweder schriftlich Ihrer bisherigen Vorsorgekasse mitteilen oder unser Online-Formular zur Kontenzusammenlegung nutzen. 

Gerne kümmern wir uns anschließend für Sie um die kostenfreie Zusammenlegung auf Ihr VBV-Konto.

Meine VBV

Das Onlineservice

Meine VBV ist die zentrale Informationsplattform der gesamten VBV-Gruppe und bietet zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer:innen. 

Das Onlineservice bietet Kund:innen der VBV-Vorsorgekasse alle Informationen rund um die Selbständigenvorsorge, aktuelle Veranlagungsergebnisse und den Status Ihrer Abfertigung. Durch Ihr persönliches Postfach ist eine rasche und sichere Kommunikation mit der VBV möglich. Ein erweiterter Vorsorgerechner, bei dem die künftige Gesamtpension berechnet werden kann, rundet das Angebot ab.

Weitere Informationen zum Onlineservice Meine VBV und zur Registrierung erhalten Sie hier.
 

Eine Person sitzt vor dem Laptop und scrollt durch das Onlineservice Meine VBV.
Das Bild zeigt eine Frau an einem Tisch sitzend. Vor ihr steht ein Laptop und ein Kaffeebecher. In ihrer rechten Hand hält sie Papierblätter.

Datenänderungen zu Ihrem bestehenden Vertrag können Sie ganz bequem und unkompliziert durchführen:

Ich habe Fragen

Vorsorgekassen veranlagen treuhändisch die einbezahlten Abfertigungsbeiträge für Arbeitnehmer:innen und für Selbständige. Die VBV ist die Vorsorgekasse, die die höchsten langfristigen Erträge (Performance) erwirtschaftet hat (OeKB-Vergleich). Bei allen Vorsorgekassen sind die eingezahlten Beiträge gesetzlich garantiert (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz). Das bedeutet, sie müssen in voller Höhe, also "brutto”, ohne Abzug von Kosten, wieder ausgezahlt werden (Bruttokapitalgarantie). Diese hohe Sicherheit ist eine Besonderheit der Abfertigung NEU.
 

Seit 01.01.2008 kann jede:r österreichische Selbständige 1,53% seiner:ihrer jährlichen Beitragsgrundlage (gedeckelt mit der Höchstbeitragsgrundlage) für die betriebliche Vorsorge verwenden.

Die Finanzierung erfolgt auf Basis einer Senkung des KV-Beitragssatzes von 9,1% auf 7,65% und ist somit annähernd aufwandsneutral. Das Inkasso erfolgt über den zuständigen Sozialversicherungsträger. Ausnahme: Für die Gruppe der Rechtsanwält:innen erfolgt ein Direktinkasso durch die Vorsorgekasse mittels SEPA Lastschrift.
 

Dazu zählen die Gewerbetreibenden oder „Neuen Selbständigen“ mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG. Diese sind zur Teilnahme an der neuen Selbständigenvorsorge verpflichtet. Sie müssen sich innerhalb von 6 Monaten ab Gründung eine Vorsorgekasse auswählen, da sonst die Zwangszuweisung zu einer Vorsorgekasse erfolgt.

Im Einzelnen betrifft das folgende Gruppen:

  • die Mitglieder der Wirtschaftskammern (Gewerbetreibende im eigentlichen Sinn),
  • Gesellschafter einer gewerblich tätigen OG und Komplementäre einer gewerblich tätigen KG,
  • geschäftsführende Gesellschafter einer gewerblich tätigen GmbH, sofern sie nicht dem ASVG angehören (Anteil < 25% an der GmbH)
    sowie für
  • Bildende Künstler:innen, Musiker:innen, Artist:innen, Kabarettist:innen (grundsätzlich sofern diese nicht bis zum 31.12.2000 ASVG-pflichtversichert waren)
  • sonstige Kunstschaffende
  • Journalist:innen
     

Alle Vorsorgekassen sind gesetzlich verpflichtet, Vorsorgebeiträge sicher zu veranlagen. Sie haben sogar eine gesetzliche Kapitalgarantie. Das bedeutet, dass Ihre Vorsorgekasse Ihnen die Summe der einbezahlten Beiträge sowie allenfalls von einer anderen Vorsorgekasse übertragene Anwartschaften zu 100% wieder auszahlen muss. Dabei müssen diese Beiträge vor Abzug von Kosten für Verwaltung oder Veranlagung - also brutto“ - garantiert werden („Bruttokapitalgarantie“).