Pensionskassenwerte für das Jahr 2025
Die staatliche Prämie für Arbeitnehmerbeiträge gem. § 108a EStG sowie die Abfindungsgrenze (§ 1 Abs. 2a PKG) werden jährlich neu festgelegt. Wir haben die aktuellen Werte für das Jahr 2025 für Sie zusammengefasst.
Die staatliche Prämie für Eigenbeiträge beträgt auch 2025 wieder 4,25%
Die staatliche Prämienförderung für Eigenbeiträge richtet sich nach § 108a EStG. Die Höhe wird jährlich durch eine Verordnung festgelegt. Die Bandbreite der Höhe kann grundsätzlich zwischen 4,25% (Minimum) und 6,75% (Maximum) betragen.
Weitere Informationen, wie Sie Eigenbeiträge leisten können und wo Sie den Antrag zur Geltendmachung der Prämie finden, lesen Sie hier.
Abfindungsgrenze für das Jahr 2025 beträgt EUR 15.900
Der Abfindungsgrenzbetrag gemäß § 1 Abs. 2a Pensionskassengesetz (PKG) beträgt seit 1. Jänner 2025 EUR 15.900.-.
Dazu eine kurze Erklärung: Grundsätzlich soll Ihr angespartes Pensionskapital später für eine lebenslange Alterspension verwendet werden. Eine Barabfindung ist bei Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. bei Pensionsantritt nur dann möglich, wenn der gesamte Kapitalwert Ihrer Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkonten die Abfindungsgrenze gemäß § 1 PKG (ab dem 1.1.2025 den Betrag von EUR 15.900.-) nicht überschreitet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der FMA.