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Häufig gestellte Fragen

Ein vertraglich vereinbarter Wert, der für die Berechnung der Anfangspension und der jährlichen Pensionsanpassung relevant ist. Sehen Sie sich unser Video zum Rechnungszins an: Erklärvideo

Die staatliche Pension (ASVG) ist gesetzlich geregelt, während die VBV-Pension eine betriebliche Zusatzpension ist, die durch den Arbeitgeber ermöglicht wird.

Eine Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersversorge und wickelt die Pensionsregelungen für Mitarbeiter:innen in Unternehmen ab. Sie bildet neben der gesetzlichen (1. Säule) und der privaten Altersvorsorge (3. Säule) die zweite Säule des österreichischen Pensionssystems. Mehr Informationen zur Pensionskasse.

Mein Pensionskassenmodell

Ab Vollendung des 55. Lebensjahres bis zum Pensionsantritt können Sie in die VBV-Garantiepension wechseln. Details finden Sie hier.

Die Veranlagung erfolgt gemäß strengen gesetzlichen Vorgaben und wird durch die Finanzmarktaufsicht überwacht.

 

Ein Hinterbliebenenpension für Witwe:r und Waisen ist möglich, sofern sie im Vertrag vorgesehen ist.

Das richtet sich nach den Bestimmungen des Pensionskassenvertrags.

Ja. Teilen Sie uns Änderungen bitte schriftlich über das Onlineservice Meine VBV mit.

Schicken Sie uns eine Kopie Ihres Meldezettels oder ändern Sie die Anschrift direkt in Meine VBV.

Ihre bestehenden Ansprüche aus der VBV-Pensionskasse bleiben bei einer Insolvenz unberührt.

Ihr Pensionskassenguthaben kann unter gewissen Voraussetzungen ausbezahlt werden, sie können weiterhin selbst Beiträge einzahlen oder es wird bis zur Pension beitragsfrei gestellt. Details dazu finden Sie auf der Seite “Ende des Arbeitsverhältnisses”. 

Die Kosten werden transparent auf der Information über die Beitrags- und Kapitalentwicklung ausgewiesen und beinhalten Verwaltungs- und Veranlagungsgebühren.

Nach Ablauf der Unverfallbarkeitsfrist bleibt Ihnen das angesparte Kapital erhalten. Ob es eine Unverfallbarkeitsfrist gibt und wie lange die Frist ist, ist im jeweiligen Pensionskassenvertrag geregelt.

Ja, bei Pensionsantritt können Sie Ihr Guthaben übertragen und von einer steuerfreien Pension daraus profitieren. Details dazu finden Sie im Menüpunkt “Übertragung aus Vorsorgekassen”. 

Zu Pensionsantritt wird Ihr Kapital nach versicherungsmathematischen Grundsätzen verrentet. Die Pension wird jährlich neu berechnet. Weitere Informationen bekommen Sie im Menüpunkt “Für Pensionist:innen”.

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses stellt die VBV automatisch Informationsunterlagen zur Verfügung. Alle notwendigen Formulare können Sie online über Meine VBV ausfüllen. Details dazu finden Sie im Menüpunkt “Für Pensionist:innen”.

Das Kapital ergibt sich jeweils zum 31.12. aus der Deckungsrückstellung und einer Schwankungsrückstellung. Die Entwicklung des Kapitals finden Sie im Mai/Juni des Folgejahres im Onlineservice Meine VBV.

Sie erhöhen Ihre Zusatzpension und die Pension aus Eigenbeiträgen sind zu 100% steuerfrei. Für Eigenbeiträge bis zu 1.000€ pro Jahr erhalten Sie eine staatliche Prämie. Mehr dazu finden Sie im Menüpunkt “Eigenbeiträge”. 

Das ist abhängig von der Höhe des Kapitals und der Unverfallbarkeitsfrist. Details dazu finden Sie unter dem Punkt “Ende des Arbeitsverhältnisses”

Ja, Sie können Eigenbeiträge bis zu 1.000 Euro jährlich leisten, die mit einer staatlicher Prämie gefördert werden. Die Pension aus Eigenbeiträgen ist steuerfrei. 

Wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 1.000,- Euro jährlich für Sie einzahlt, dann können Sie bis zu dieser Höhe Eigenbeiträge leisten.

Einmal jährlich (Ende des zweites Quartals) erhalten Sie von der VBV-Pensionskasse eine Kontoinformation (Information über die Beitrags- und Kapitalentwicklung, IBK). Ihre IBK wird Ihnen über das Onlineservice Meine VBV zugestellt.

Die Pensionskassenbeiträge werden in eine so genannte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) einbezahlt. Die Pensionskasse verwaltet Ihr Kapital auf einem eigens für Sie eingerichteten Pensionskonto, aus dem Ihre zukünftige Zusatzpension finanziert wird (= Kapitaldeckungsverfahren). Ihr derzetiges Kapital und aktuelle Veranlagungsergebnisse in Ihrer VRG finden Sie im Onlineservice Meine VBV. 

 

Die staatliche Pension (ASVG) ist gesetzlich geregelt, während die VBV-Pension eine betriebliche Zusatzpension ist, die durch den Arbeitgeber ermöglicht wird.

Eine Reserve zur Glättung von Ertragsschwankungen, um Pensionskürzungen in schlechten Veranlagungsjahren zu vermeiden oder zu verringern.

Ein vertraglich vereinbarter Wert, der für die Berechnung der Anfangspension und der jährlichen Pensionsanpassung relevant ist. Sehen Sie sich unser Video zum Rechnungszins an: Erklärvideo

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ab Vollendung des 55. Lebensjahres bis zum Pensionsantritt können Sie in die VBV-Garantiepension wechseln. Details finden Sie hier.

Ihr Pensionskassenguthaben kann unter gewissen Voraussetzungen ausbezahlt werden, sie können weiterhin selbst Beiträge einzahlen oder es wird bis zur Pension beitragsfrei gestellt. Details dazu finden Sie auf der Seite “Ende des Arbeitsverhältnisses”. 

Zu Pensionsantritt wird Ihr Kapital nach versicherungsmathematischen Grundsätzen verrentet. Die Pension wird jährlich neu berechnet. Weitere Informationen bekommen Sie im Menüpunkt “Für Pensionist:innen”.

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses stellt die VBV automatisch Informationsunterlagen zur Verfügung. Alle notwendigen Formulare können Sie online über Meine VBV ausfüllen. Details dazu finden Sie im Menüpunkt “Für Pensionist:innen”.

Das ist abhängig von der Höhe des Kapitals und der Unverfallbarkeitsfrist. Details dazu finden Sie unter dem Punkt “Ende des Arbeitsverhältnisses”

Beiträge und Steuern

Sie erhöhen Ihre Zusatzpension und die Pension aus Eigenbeiträgen sind zu 100% steuerfrei. Für Eigenbeiträge bis zu 1.000€ pro Jahr erhalten Sie eine staatliche Prämie. Mehr dazu finden Sie im Menüpunkt “Eigenbeiträge”. 

Ja, Sie können Eigenbeiträge bis zu 1.000 Euro jährlich leisten, die mit einer staatlicher Prämie gefördert werden. Die Pension aus Eigenbeiträgen ist steuerfrei. 

Wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 1.000,- Euro jährlich für Sie einzahlt, dann können Sie bis zu dieser Höhe Eigenbeiträge leisten.

Allgemeines zur Pensionskasse

Das Ergebnis einer VRG setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  1. Veranlagungsergebnis: Summe der Erträge aus der Veranlagung des Vermögens der VRG, bewertet mit dem Börsenkurs per Stichtag 31.12. Zum Veranlagungsergebnis gehören insbesondere Kursgewinne bzw. -verluste, Zinsen und Dividendenzahlungen.
  2. Versicherungstechnisches Ergebnis: Gewinne und Verluste, die aufgrund von Abweichungen der Realität von den in den Leistungen einkalkulierten versicherungsmathematischen Wahrscheinlichkeiten (z.B. für Berufsunfähigkeit, Lebenserwartung) auftreten. 

Die Verteilung des Ergebnisses erfolgt immer nominal (nicht prozentuell) innerhalb der VRG separat für den Bestand der Anwartschaftsberechtigten und separat für die Leistungsbezieher proportional zum durchschnittlichen Vermögen (Deckungs- und +/- Schwankungsrückstellung minus Fehlbetrag).

Nach der Ermittlung des Ergebnisses erfolgt im ersten Schritt eine Ergebniszuweisung an die Deckungsrückstellung in Höhe des Rechnungszinssatzes, d.h., es wird die für eine konstante Pension notwendige Deckungsrückstellung ermittelt und aus dem Ergebnis dotiert. Das danach verbleibende Ergebnis wird zur Gänze oder teilweise entweder der Schwankungsrückstellung zugewiesen oder für die Valorisierung der Pension verwendet. Als Grundlage für die jährliche Entscheidung, welcher Anteil für die Valorisierung verwendet wird und welcher Anteil in die Schwankungsrückstellung geht, wird eine pensionskasseninterne Orientierungstabelle herangezogen. Maßgebliche Größen, die nach dieser Orientierungstabelle berücksichtigt werden, sind neben dem Rechnungszinssatz das Ausmaß der Schwankungsrückstellung des Vorjahres und die Höhe des verbleibenden Ergebnisses.

Die Werte des monatlichen Veranlagungsreportings sind lediglich als Indikatoren zu verstehen und es können keine Rückschlüsse auf die endgültige Jahresperformance gezogen werden. Da die Bilanzbewertung des Vermögens einer VRG per Stichtag 31.12. erfolgt, werden ausschließlich diese Tages-Börsenkurse zur Berechnung herangezogen.

Die von den Pensionskassen veröffentlichte Performance ist ein Durchschnittswert der Performance aller VRGen und nicht direkt vergleichbar. Ein Vergleich wäre nur für „gleichwertige“ VRGen möglich, wenn alle sonstigen Parameter (Rechnungszins der VRG, Aus- und Einzahlungen, Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten usw.) gleich wären.

Die Veranlagung einer VRG ist von der Bestandsstruktur (Anzahl, Alter, Geschlecht, usw.) abhängig. Jede VRG hat unterschiedliche Bestandsstrukturen sowie differierende Renditeziele. Daraus ergeben sich auf Basis einer so genannten Asset-Liability-Analyse unterschiedliche Strategiegewichtungen. So kann die strategische Aktienquote als Beispiel in einer VRG mit 10% festgelegt sein, während sie in einer anderen VRG 35% beträgt. Aus der unterschiedlichen Gewichtung der Anlageklassen ergeben sich dann Unterschiede zwischen den einzelnen Performances der VRGen.

Die offizielle Performance einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG), die zum Stichtag 31.12. in der Bewertungsmethode der Österr. Kontrollbank (OeKB) veröffentlicht wird, bezieht sich nur auf das Ergebnis der Vermögensveranlagung. Dazu zählen die Zinsen, Dividenden usw., aber auch Auf- bzw. Abwertung der Wertpapiere aufgrund der Börsenkurse per Stichtag 31.12. Im Unterschied dazu ist für das tatsächlich zugeteilte Ergebnis, das im Prüfaktuarsbericht ausgewiesen wird, die errechnete OeKB-Performance nicht relevant. Das tatsächlich zugeteilte Ergebnis ergibt sich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Pensionskassengesetz (PKG) aus dem Verhältnis vom Veranlagungsüberschuss der VRG (in Euro lt. Formblatt B) zum durchschnittlichen Vermögen der VRG. Im durchschnittlichen Vermögen sind dabei eventuell vorhandene Fehlbeträge berücksichtigt.

Ab Vollendung des 55. Lebensjahres bis zum Pensionsantritt können Sie in die VBV-Garantiepension wechseln. Details finden Sie hier.

Ja, die VBV-Pension kann auch ins Ausland überwiesen werden, wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen. Details dazu finden Sie bei hier. 

Nein, grundsätzlich kümmert sich die VBV-Pensionskasse um die Versteuerung Ihrer Zusatzpension. Details und Ausnahmen dazu finden Sie auf der Seite “Versteuerung”.  

Das hängt davon ab, ob Ihre VBV-Pension gemeinsam mit der gesetzlichen Pension versteuert wird. Details dazu finden Sie auf der Seite “Versteuerung”.

Ja, bei Pensionsantritt können Sie Ihr Guthaben übertragen und von einer steuerfreien Pension daraus profitieren. Details dazu finden Sie im Menüpunkt “Übertragung aus Vorsorgekassen”. 

Vor Beitritt zu einer überbetrieblichen Pensionskasse ist es notwendig, dass zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung im Sinne des Betriebspensionsgesetzes abgeschlossen wird. Zur Umsetzung dieser Betriebsvereinbarung schließt der Arbeitgeber mit der Pensionskasse einen Pensionskassenvertrag. Inhaltlich muss der Pensionskassenvertrag die in der Betriebsvereinbarung getroffenen Regelungen umsetzen. 

Auf Basis der Betriebsvereinbarung zahlt der Arbeitgeber für die Arbeitnehmer:innen Beiträge in die Pensionskasse. Im Leistungsfall haben die Arbeitnehmer:innen oder die berechtigten Hinterbliebenen einen Leistungsanspruch gegenüber der Pensionskasse.

In Unternehmen ohne Betriebsrat wird die Betriebsvereinbarung durch einen Einzelvertrag (Vertrag gemäß Vertragsmuster) ersetzt.

Eine Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersversorge und wickelt die Pensionsregelungen für Mitarbeiter:innen in Unternehmen ab. Sie bildet neben der gesetzlichen (1. Säule) und der privaten Altersvorsorge (3. Säule) die zweite Säule des österreichischen Pensionssystems. Mehr Informationen zur Pensionskasse.

Nicht zwingend; es kann auch ein Pensionsmodell für Führungskräfte umgesetzt werden oder nach objektiven Kriterien wie z.B. Dienstjahren unterschieden werden.

Der Arbeitgeber schließt eine Betriebsvereinbarung und einen Pensionskassenvertrag ab und zahlt Beiträge für Mitarbeiter:innen ein. Die Arbeitnehmer:innen erhalten daraus unter gewissen Voraussetzungen eine Zusatzpension oder Auszahlungsansprüche. 

Die staatliche Pension (ASVG) ist gesetzlich geregelt, während die VBV-Pension eine betriebliche Zusatzpension ist, die durch den Arbeitgeber ermöglicht wird.

Eine Reserve zur Glättung von Ertragsschwankungen, um Pensionskürzungen in schlechten Veranlagungsjahren zu vermeiden oder zu verringern.

Meine VBV

In Meine VBV finden Sie alle wichtigen Dokumente zu Ihrer Zusatzpension und der Abfertigung NEU, aktuelle Veranlagungsberichte, die monatliche einbezahlten Beiträge Ihres Arbeitgebers und die jährliche Information Ihrer Kapitalentwicklung (IBK) bzw. den Leistungsnachweis.

Ja, die App "Meine VBV" ist kostenlos für iOS und Android verfügbar. Mehr Informationen finden Sie hier.

Ja, Sie können über die "Passwort vergessen"-Funktion auf der Startseite von Meine VBV (www.meinevbv.at) ein neues Passwort anfordern.

Einzahlungen des Arbeitgebers und Eigenbeiträge werden regelmäßig aktualisiert. Die jährliche Information zur Beitrags- und Kapitalentwicklung und der Leistungsnachweis der VBV-Pensionskasse werden einmal jährlich aktualisiert.

Sie finden darin alle Informationen zu Ihrer Zusatzpension und der Abfertigung NEU.

Ja, Sie können Ihr Passwort und Ihre E-Mail-Adresse unter „Mein Profil“ ändern.

Den Registrierungscode für die erstmalige Registrierung finden Sie auf allen Schreiben, die Sie postalisch von der VBV erhalten haben. Alternativ können Sie sich mit ID Austria bei Meine VBV registrieren.

Das kann an einem technischen Fehler liegen oder daran, dass wir die Daten der ID Austria nicht eindeutig mit den Daten bei uns im System zuordnen können. Bitte setzen Sie sich mit uns oder ID Austria in Verbindung.

Sollte eine Registrierung nicht möglich sein, kann es daran liegen, dass wir Ihre Daten nicht eindeutig zuordnen können. Das kann an einer unterschiedlichen Schreibweise des Namens, einer falschen Sozialversicherungsnummer oder einer allgemeinen technischen Störung liegen. Bitte setzen Sie sich mit uns oder ID Austria in Verbindung.

Wir benötigen eine gültige E-Mail-Adresse, um Sie bei wichtigen Informationen zu benachrichtigen. Durch das Festlegen eines Passworts bieten wir eine zusätzliche Login-Option an, falls der Einstieg mit ID Austria einmal nicht möglich sein sollte.

Sowohl bei der Registrierung mit ID Austria als auch dem Registrierungsformular muss die Sozialversicherungsnummer angegeben werden. Dabei handelt es sich um ein zusätzliches Sicherheitskriterium, damit Sie eindeutig in unserem System zugeordnet werden können.

Das Onlineservice Meine VBV bietet zwei Möglichkeiten der Registrierung bzw. Anmeldung. Auch wenn Sie ID Austria nicht verwenden (möchten), können Sie sich mit dem Registrierungscode erstmalig registrieren, den Sie per Post erhalten haben.

Mit der ID Austria können Sie sich digital identifizieren. Die ID Austria ermöglicht Menschen sich sicher online auszuweisen und damit digitale Services zu nutzen. Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte. Weitere Informationen zu ID Austria finden Sie hier.

Sie haben die Möglichkeit sich für das Onlineservice Meine VBV mittels ID Austria oder einem Registrierungsformular zu registrieren. Sie haben danach jederzeit die Möglichkeit mit Ihren persönlichen Logindaten (E-Mail-Adresse und Passwort) oder ID Austria einzusteigen.

Klicken Sie auf der Website Meine VBV auf “Erstmalige Registrierung”. Sie können sich über ID Austria für das Onlineservice (www.meinevbv.at) registrieren oder mit Ihrem persönlichen Registrierungscode. Diesen Code finden Sie auf allen Schreiben, die Sie postalisch von der VBV erhalten haben. Mehr Infos zur Registrierung finden Sie hier.

Das Kapital ergibt sich jeweils zum 31.12. aus der Deckungsrückstellung und einer Schwankungsrückstellung. Die Entwicklung des Kapitals finden Sie im Mai/Juni des Folgejahres im Onlineservice Meine VBV.

Pensionsantritt

Die offizielle Performance einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG), die zum Stichtag 31.12. in der Bewertungsmethode der Österr. Kontrollbank (OeKB) veröffentlicht wird, bezieht sich nur auf das Ergebnis der Vermögensveranlagung. Dazu zählen die Zinsen, Dividenden usw., aber auch Auf- bzw. Abwertung der Wertpapiere aufgrund der Börsenkurse per Stichtag 31.12. Im Unterschied dazu ist für das tatsächlich zugeteilte Ergebnis, das im Prüfaktuarsbericht ausgewiesen wird, die errechnete OeKB-Performance nicht relevant. Das tatsächlich zugeteilte Ergebnis ergibt sich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Pensionskassengesetz (PKG) aus dem Verhältnis vom Veranlagungsüberschuss der VRG (in Euro lt. Formblatt B) zum durchschnittlichen Vermögen der VRG. Im durchschnittlichen Vermögen sind dabei eventuell vorhandene Fehlbeträge berücksichtigt.

Ab Vollendung des 55. Lebensjahres bis zum Pensionsantritt können Sie in die VBV-Garantiepension wechseln. Details finden Sie hier.

Ja, die VBV-Pension kann auch ins Ausland überwiesen werden, wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen. Details dazu finden Sie bei hier. 

Arbeitgeberfinanzierte Pensionen sind lohnsteuerpflichtig; Pensionen aus Eigenbeiträgen sind steuerfrei. 

Nein, grundsätzlich kümmert sich die VBV-Pensionskasse um die Versteuerung Ihrer Zusatzpension. Details und Ausnahmen dazu finden Sie auf der Seite “Versteuerung”.  

Das hängt davon ab, ob Ihre VBV-Pension gemeinsam mit der gesetzlichen Pension versteuert wird. Details dazu finden Sie auf der Seite “Versteuerung”.

Ja, bei Pensionsantritt können Sie Ihr Guthaben übertragen und von einer steuerfreien Pension daraus profitieren. Details dazu finden Sie im Menüpunkt “Übertragung aus Vorsorgekassen”. 

Zu Pensionsantritt wird Ihr Kapital nach versicherungsmathematischen Grundsätzen verrentet. Die Pension wird jährlich neu berechnet. Weitere Informationen bekommen Sie im Menüpunkt “Für Pensionist:innen”.

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses stellt die VBV automatisch Informationsunterlagen zur Verfügung. Alle notwendigen Formulare können Sie online über Meine VBV ausfüllen. Details dazu finden Sie im Menüpunkt “Für Pensionist:innen”.