Wissen: Was ist ein SpÜV?
Mit dem schon seit Jahren diskutierten Generalpensionskassenvertrag – künftig als Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) bezeichnet – soll ein zentraler Hebel der Reform umgesetzt werden: ein breiterer und einfacherer Zugang zur betrieblichen Zusatzpension.

SpÜV: Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen
Was bedeutet das konkret? Das Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen ist ein einheitlich geregeltes Pensionskassenmodell, in das künftig Guthaben aus der Abfertigung NEU übertragen werden kann – aus der klassischen Garantievariante bei Verfügungsanspruch bzw. bei Pensionsantritt und aus der neu geschaffenen Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft nur bei Pensionsantritt. Der Zugang zur zweiten Säule wird damit deutlich vereinfacht.
Der Generalpensionskassenvertrag/das SpÜV bietet somit auch ohne Pensionskassenlösung beim Arbeitgeber die Chance auf eine lebenslange Alterspension. Dabei sorgen klare gesetzliche Vorgaben – etwa bei Information, Kalkulation und Kosten – für Transparenz und Vergleichbarkeit. Wichtig ist: Mit dem SpÜV und der damit möglichen freiwilligen Übertragung kann aus der Abfertigung NEU eine langfristige Pensionsleistung werden.
Das ist besonders für alle Arbeitnehmer:innen in Unternehmen relevant, die bisher keine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Pensionskassenlösung anbieten. Es handelt sich dabei allerdings nur um einen ersten Schritt bei der betrieblichen Altersvorsorge.

