Übertritt aus Abfertigung ALT
Die Abfertigung NEU steht auch Mitarbeiter:innen offen, deren Dienstverhältnis bereits 2002 oder früher begonnen hat. Ein Wechsel von der Abfertigung ALT ins neue System muss zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeiter:innen vereinbart werden – und bringt Vorteile für beide Seiten.
Doch welche Schritte sind dafür notwendig? Hier erfahren Sie Genaueres über den Voll- bzw. den Teilübertritt und wie Sie diese jeweils ganz einfach umsetzen können.
Was ist ein Vollübertritt?
Beim Vollübertritt werden Ansprüche aus der alten Abfertigungsregelung in die Abfertigung NEU übertragen. Die Höhe des übertragenden Beitrags wird zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber vereinbart.
Nach dem Vollübertritt bestehen alle Abfertigungsansprüche – sowohl übertragene als auch neu aufgebaute – ausschließlich gegenüber der Vorsorgekasse. Dadurch gehen sie bei einem Arbeitgeberwechsel nicht mehr verloren, anders als im alten System.
Für Arbeitgeber ergeben sich steuerliche, bilanztechnische und Liquiditätsvorteile der betrieblichen Vorsorge. Die Übertragung kann als Einmalzahlung oder in Raten über maximal fünf Jahre erfolgen.

Was ist ein Teilübertritt?
Alternativ zum Vollübertritt können alte Abfertigungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber „eingefroren” werden.
Ab dem Übertritt in die Abfertigung NEU baut der:die Mitarbeiter:in Vorsorgekapital bei der gewählten Vorsorgekasse auf. Im Gegensatz zu den „eingefrorenen” Altansprüchen können die Ansprüche aus der Abfertigung NEU nicht verfallen.

Vorteile der Abfertigung NEU
Rückstellungen
entfallen oder werden wesentlich reduziert
Steuerspareffekt
sofort über Betriebsausgaben wirksam
Leichtere Kalkulierbarkeit
genau wissen, wie viel die Abfertigung kostet
Finanzielle Engpässe vermeiden
die bei Pensionierungen auftreten können
In die Abfertigung NEU übertreten
Für einen Vollübertritt mit Einmalzahlung benötigt die VBV-Vorsorgekasse folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen:
- Ergänzung zum Beitrittsvertrag (Online-Formular)
- Datenblatt Arbeitnehmer:in (Ausfüllhilfe downloaden)
- Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) der/s Firmeninhabers/des Selbständigen.
- Firmenbuchauszug (nicht älter als 6 Wochen)
- Erweiterter Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer (nicht älter als 6 Wochen)
Bitte senden Sie diese Unterlagen per E-Mail an vertrag[at]vorsorgekasse.at
oder per Post an VBV - Vorsorgekasse AG, Obere Donaustraße 49-53, 1020 Wien
Wichtige Hinweise:
- Die interne Vereinbarung (zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber) verbleibt im Unternehmen.
- Bitte beachten Sie, dass die Übertragszahlung an uns im selben Jahr fließen muss, in dem erstmals auch laufende Beiträge gezahlt werden.
- Geben Sie Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger die Änderungsmeldung für den/die Mitarbeiter:in bekannt, da es sich um einen Umstieg in das System Abfertigung NEU handelt.
Für einen Vollübertritt mit Ratenzahlung benötigt die VBV-Vorsorgekasse folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen:
- Ergänzung zum Beitrittsvertrag
- Datenblatt Arbeitnehmer:in (Ausfüllhilfe downloaden)
- Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) der/s Firmeninhabers/des Selbständigen.
- Firmenbuchauszug (nicht älter als 6 Wochen)
- Erweiterter Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer (nicht älter als 6 Wochen)
Bitte senden Sie diese Unterlagen per E-Mail an vertrag[at]vorsorgekasse.at
oder per Post an VBV - Vorsorgekasse AG, Obere Donaustraße 49-53, 1020 Wien
Wichtige Hinweise:
- Die interne Vereinbarung (zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber) verbleibt im Unternehmen.
- Bitte beachten Sie, dass die Übertragszahlung an uns im selben Jahr fließen muss, in dem erstmals auch laufende Beiträge gezahlt werden.
- Jährlich überweist der Arbeitgeber zumindest ein Fünftel des Übertragungsbetrages (zuzüglich Rechnungszinsen von 6 % des aushaftenden Übertragungsbetrages) an die VBV-Vorsorgekasse, vorzeitige Überweisungen sind zulässig.
- Geben Sie Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger die Änderungsmeldung für den/die Mitarbeiter:in bekannt, da es sich um einen Umstieg in das System Abfertigung NEU handelt.
Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber legen den Stichtag fest, mit dem der Wechsel in das System der Abfertigung NEU durchgeführt werden soll.
Das Datum wird in der internen Vereinbarung (zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber) festgehalten - dieses Dokument verbleibt im Unternehmen.
Die Änderungsmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die anschließend wiederum die Beiträge an die zuständige Vorsorgekasse weiterleitet.