Abfertigung NEU: Wie ist die Vorgehensweise im Todesfall eines Anwartschaftsberechtigten?

30.01.2025 Vorsorgekasse Abfertigung NEU

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwierige und herausfordernde Zeit. Neben der emotionalen Belastung müssen auch organisatorische und finanzielle Angelegenheiten geregelt werden.

Die VBV-Vorsorgekasse möchte Hinterbliebenen in dieser Situation unterstützend zur Seite stehen und für eine möglichst reibungslose Abwicklung der Ansprüche sorgen.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die notwendigen Schritte und Fristen, um eine Auszahlung des angesparten Guthabens zu beantragen.

Leere schwarze Bank in der Natur

Wie erfährt die VBV-Vorsorgekasse von dem Todesfall? 

Verstirbt ein Anwartschaftsberechtigter, meldet der Dachverband der Sozialversicherungsträger die erforderlichen Daten (Sterbedatum und das entsprechende arbeitsrechtliche Ende bzw. die Beendigung der Selbständigkeit) an die VBV. War der:die Verstorbene als Rechtsanwalt oder Ziviltechniker tätig, erhält die VBV die notwendigen Daten über die jeweilige Standesvertretung.

Die VBV versendet daraufhin einen Brief an die zuletzt bekannte Adresse des:der Verstorbenen. Erhält die VBV auf den Nachlassbrief innerhalb von 4 Monaten keine Antwort, wird ein Schreiben an das zuständige Bezirksgericht gesendet.

 

Wer sind die Erben?

Die Erben sind vorrangig:

  • Ehepartner:in oder eingetragene Partner:in
  • Familienbeihilfebeziehende Kinder

Falls keine der genannten Personen vorhanden ist, fällt das Guthaben in die Verlassenschaft.

 

Welche Meldepflichten und Fristen sind zu berücksichtigen? 

  • Die Auszahlung erfolgt nach Einlangen der Kontodaten und erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist von drei Monaten ab dem Sterbedatum.
  • Sollte nach vier Monaten keine Reaktion auf den Nachlassbrief erfolgen, wird ein Schreiben an das zuständige Bezirksgericht gesendet.
  • Melden sich Erben erst nach Ablauf der 3 monatigen Frist, müssen sie ihre Ansprüche gegenüber jenen Personen geltend machen, an die die Auszahlung bereits erfolgt ist.

 

Erforderliche Dokumente für die Auszahlung: 

Antragsteller:in ist Ehepartner:in/eingetragene Partner:in:

  • Sterbeurkunde
  • Kontodaten
  • Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite im Scheckkartenformat)

Antragsteller:in ist familienbeihilfebeziehendes Kind: 

  • Familienbeihilfebescheid
  • Geburtsurkunde
  • Eigene Kontodaten oder die des gesetzlichen Vertreters
  • Kopie des Ausweises des Kontoinhabers

Falls das Guthaben in die Verlassenschaft fällt:

  • Einantwortungsbeschluss oder Erbschein

 

Für weitere Informationen und Unterstützung steht die VBV-Vorsorgekasse den Hinterbliebenen beratend zur Seite. Nutzen Sie hierfür einfach unser Hilfe & Kontaktcenter

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