Die schlechte Nachricht: Dieses System trägt sich schon heute nicht selbst, weil die Beiträge der berufstätigen Bevölkerung für die Pensionen nicht ausreichen. Der Staat muss das Pensionssystem mittlerweile mit rund 26 Milliarden Euro Steuergeld jährlich subventionieren, was in etwa einem Viertel des gesamten Bundesbudgets entspricht. „Derzeit steigen die Pensionen höher als die Beitragsgrundlagen. Diese Beitragsgrundlagen schaffen die Finanzierung der Ausgaben nicht mehr, da klafft eine große Lücke“, sagt Walter Pöltner, zuletzt Vorsitzender der Alterssicherungskommission. Das Geld fehle schon heute in anderen wichtigen Bereichen, es fehle etwa im Gesundheitsbereich, in der Pflege oder in der Bildung.
Alterssicherungskommission mit alarmierendem Gutachten
Der Einwand, dass ein staatlicher Budgetzuschuss zum Pensionssystem immer schon vorgesehen und somit systemkonform sei, kommt regelmäßig vor allem von Arbeiterkammer und Gewerkschaft. In Österreich wurde bei der Schaffung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) im Jahr 1956 sogar eine Drittelfinanzierung beschlossen (Arbeitnehmerbeiträge/Arbeitgeberbeiträge/Bundesbeitrag). Ein Gutachten der Alterssicherungskommission von November 2022 hat die Diskussion um die Finanzierung aber erneut aufkommen lassen. Demnach sollen die staatlichen Ausgaben für die Pensionen (inklusive jener der Beamt:innen) von 5,8% im Jahr 2022 auf 6,73% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2027 anwachsen. In absoluten Zahlen bedeutet das einen Anstieg von derzeit rund 26 auf fast 38 Milliarden Euro.
Auch die Bevölkerungsprognose der Statistik Austria zeigt für die Zukunft starke Veränderungen, die für die Finanzierung des Pensionssystems herausfordernd werden: Die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 wird sinken. Allein bis zum Jahr 2030 wird sich diese Zahl um mehr als 100.000 reduziert haben.