Einfach erklärt

Das Tageswertprinzip

Für Pensionskassen gelten strenge gesetzliche Regeln, wie sie den Ertrag für die Berechtigten ermitteln und bilanzieren müssen. Sie bilanzieren nach dem sogenannten Tageswertprinzip. Diese Bewertungsmethode hat große Bedeutung für den Vermögensaufbau der Berechtigten während der Ansparphase, aber auch für die (zukünftigen) Pensionen. 

 

Das Tageswertprinzip

Einfach erklärt: Pensionskassen müssen zum Jahresende ein Gesamtjahresergebnis pro Veranlagungsgemeinschaft ermitteln. Das bedeutet, dass sie am Bilanzstichtag (31.12. jeden Jahres) den Wert der gehaltenen Aktien, Anleihen, Immobilien etc. zu diesem Stichtag ermitteln müssen. In das Veranlagungsergebnis fließen nicht nur die laufenden Erträge (wie etwa Dividenden, Zinserträge) ein, sondern auch buchmäßige Wertsteigerungen bzw. Wertminderungen (Entwicklung der Börsenkurse).

Ihnen als Berechtigten bringt das Tageswertprinzip den Vorteil einer direkten und vollständigen Partizipation an den Wertsteigerungen (Kursgewinnen). Dieses Verfahren hat aber auch stärkere Schwankungen bei den Ergebnissen zur Folge, da auch Wertminderungen, z. B. Kursrückgänge auf den Aktienmärkten, am Jahresende eingerechnet werden. Aufgrund dieser Bewertungsmethode gibt es bei Pensionskassen viele Jahre mit guten Erträgen, aber auch einzelne Jahre mit negativen Ergebnissen sind immer wieder möglich.


Wichtig: Mit der Ermittlung des Jahresendergebnisses beginnt dieser Vorgang im nächsten Jahr von Neuem. Die Performancemessung startet im Jänner wieder bei null Prozent und am Jahresende wieder ein Gesamtjahresergebnis ermittelt.


Auswirkungen des Tageswertprinzips in der Ansparphase

In der Ansparphase spielen diese Schwankungen für Sie eine eher geringe Rolle, weil für den Vermögensaufbau der langfristige Durchschnittsertrag wichtig ist. In der Vergangenheit haben die positiven Jahre die negativen Jahre deutlich überkompensiert. Die Durchschnittsperformance der Pensionskassen liegt seit 1990 bei rund + 5% pro Jahr.

Auswirkungen des Tageswertprinzips in der Pensionsphase

Für Leistungsberechtigte ist das Jahresendergebnis für die jährlichen Pensionsanpassungen relevant. Wird ein Jahresendergebnis erreicht, das über dem vertraglich vereinbarten Rechnungszins liegt, kann die Pension grundsätzlich erhöht werden. Liegt es darunter, muss die Pensionshöhe nach unten angepasst werden. Um solche Schwankungen insbesondere in der Pensionsphase zu glätten, ist die Pensionskasse verpflichtet, eine Schwankungsrückstellung zu führen. 
 

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