Übertragung aus Vorsorgekasse

So erhöhen Sie Ihre Pension

Übertragen Sie Ihr Guthaben aus der Vorsorgekasse und bekommen Sie eine lebenslange Zusatzpension ausbezahlt.

Hätten Sie es gewusst? Wenn Sie ein Guthaben in einer oder mehreren Vorsorgekassen (Abfertigung NEU) haben, können Sie dieses steuerfrei auf Ihr Pensionskonto bei der VBV-Pensionskasse übertragen.

Wenn Sie das Guthaben Ihrer Vorsorgekasse(n) übertragen, sparen Sie 6 % Steuer, die bei einer Einmalauszahlung gezahlt werden müsste. Dadurch erhöhen Sie Ihr Gesamtkapital und so Ihre spätere Zusatzpension deutlich.

Die Pension aus Ihrer Übertragung wird lebenslang und steuerfrei ausbezahlt. Im Ablebensfall wird sie wie in Ihrem Pensionskassenvertrag geregelt an berechtigte Hinterbliebene weiterbezahlt.

Wie  können Sie das Guthaben aus der Vorsorgekasse übertragen?

  1. Die Vorsorgekasse informiert Sie in einem Schreiben vor Ihrem Pensionsantritt über die Höhe Ihres Guthabens und wie Sie über dieses Guthaben verfügen können.
  2. Wählen Sie in diesem Schreiben die Übertragung in die VBV-Pensionskasse aus und schicken Sie es der jeweiligen Vorsorgekasse zurück.
  3. Ihre Vorsorgekasse setzt sich direkt mit der VBV-Pensionskasse in Verbindung und wickelt die Übertragung für Sie ab. Bei der Berechnung Ihrer Anfangspension wird dann bereits das erhöhte Gesamtkapital berücksichtigt.

Tipp: Mit dem Vorsorgerechner im Onlineservice Meine VBV können Sie die Pensionshöhe aus der Übertragung des Guthabens aus einer Vorsorgekasse selbst kalkulieren. Das Guthaben aus der VBV-Vorsorgekasse ist bereits hinterlegt, weitere Guthaben können Sie manuell eintragen.

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