Erklärvideo

Was ist der Rechnungszins?

Der Rechnungszins ist ein wichtiger Wert für Ihre VBV-Zusatzpension. Was der Rechnungszins ist und wie er sich auf Ihre Anfangspension und künftige Pensionsanpassungen auswirkt, erklären wir in einem kurzen Video!

Bis zu Ihrem Pensionsantritt werden Beiträge Ihres Arbeitgebers und Ihre Eigenbeiträge angespart und von der VBV veranlagt. Dieses Kapital wird dann bei Ihrem Pensionsantritt unter Berücksichtigung der statistischen Lebenserwartung in eine lebenslange VBV-Zusatzpension umgerechnet.

Obwohl sich dieses Kapital durch die monatlichen Pensionszahlungen verringert, wird es während der gesamten Pensionsphase weiter veranlagt und wirft für Sie Erträge - also Zinsen ab. Dieser langfristig angenommene Zinsertrag wird bei der Kalkulation Ihrer Pension von Anfang an eingerechnet, und heißt deshalb Rechnungszins.

Die Höhe des Rechnungszinses wurde von ihrem Arbeitgeber und ihrem Betriebsrat vereinbart bzw. durch eine Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde festgelegt.

Wie wirkt sich der Rechnungszins auf Ihre Pension aus?

Je höher der Rechnungszins festgelegt wurde, desto höher ist auch Ihre Anfangspension.

Als Faustregel gilt: Bei gleichem Pensionskapital bewirkt ein 1% höherer Rechnungszins – aufgrund des Zinseszinseffektes – eine rund 10% höhere Anfangspension.

Wie wirkt sich der Rechnungszins auf die jährlichen Pensionsanpassungen aus?

Der Rechnungszins ist jener Zielwert, der jedes Jahr erreicht werden muss, damit eine gleichbleibende Pension ausbezahlt werden kann. Ein Beispiel: In Ihrem Pensionsmodell wurde ein Rechnungszins von 3% festgelegt und Sie erhalten bereits eine VBV Zusatzpension:

Ist das Jahresendergebnis der Pensionskasse gleich hoch wie der Rechnungszins – in diesem Fall 3% – kann die Pension in gleicher Höhe wie im Vorjahr weiterbezahlt werden.

Liegt das Jahresendergebnis über diesem Rechnungszins von 3%, so kann Ihre Pension im Folgejahr erhöht werden bzw. der Mehrertrag ganz oder teilweise für eine Reserve – die sogenannte Schwankungsrückstellung – verwendet werden.

Liegt das Jahresendergebnis unter den 3% muss die Pension grundsätzlich nach unten angepasst werden, außer es ist genügend Reserve vorhanden. Dann kann in einem ertragsschwächeren Jahr, in dem das Jahresendergebnis unter dem Rechnungszins liegt, der fehlende Ertrag durch die Reserve ausgeglichen werden und die Pension trotzdem in gleicher Höhe weiterbezahlt werden.

In einem kurzen Video erklären wir Ihnen, was der Rechnungszins ist und wie er funktioniert.

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