Equal Pension Day

Zusatzpension statt Pensionslücke

Rund 40% bekommen Frauen in Österreich durchschnittlich weniger Pension als Männer, das sind 922 Euro – monatlich. Arbeitgeber haben mittels betrieblicher Altersvorsorge jedoch die Möglichkeit, die finanzielle Gesamtversorgung von Frauen im Alter zu verbessern.

Die Gründe für geringere Pensionen liegen auf der Hand: Durch Babypausen, niedrigere Löhne und häufigere Teilzeitarbeit bekommen viele Frauen eine niedrige staatliche Pension. Auch Jahre ohne oder mit sehr wenig Einkommen bzw. Teilzeitbeschäftigung verringern die staatliche Pensionshöhe deutlich. Darauf macht alljährlich der Equal Pension Day aufmerksam, der 2024 österreichweit auf den 6. August fällt. Ab diesem Tag müssen Frauen statistisch gesehen 147 Tage, also bis Jahresende, ohne Pension auskommen.

 

Arbeitgeber setzen auf zukunftsorientierte Sozialleistungen

Verantwortungsvolle Arbeitgeber können aber gegensteuern: Mit einer betrieblichen Altersvorsorge bieten sie ihren Mitarbeiter:innen nicht nur eine zukunftsorientierte Sozialleistung, sondern vor allem eine spätere Zusatzpension durch eine Pensionskasse. Diese wird künftig notwendig sein, um den Lebensstandard im Alter halten zu können – auch für Männer.

Neben diesem sozialen Aspekt wird es für Unternehmen zunehmend wichtiger, junge und gut qualifizierte Mitarbeiter:innen zu finden und langfristig zu binden. Eine betriebliche Altersvorsorge ist dafür ein wichtiger Baustein, um sich als modernes Unternehmen zu positionieren und sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Für Unternehmen, die besonderen Wert auf Diversity, Genderfairness und soziale Gerechtigkeit legen, gibt es mit der VBV fair:pension sogar ein eigenes Pensionsmodell.
 

Fokus auf Genderfairness und sozialer Gerechtigkeit

Die VBV fair:pension ist ein Pensionsmodell, das bestimmte Gruppen besonders berücksichtigt. Geringverdiener:innen und Teilzeitbeschäftigte, und dadurch indirekt viele Frauen, werden in diesem Modell überproportional gefördert.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Beiträge, die während einer Karenz nicht gezahlt wurden, werden bei Wiedereinstieg nachentrichtet.
  • Die Pensionshöhe wird mit sogenannten Unisex-Tafeln berechnet. Bei gleich hohem Kapitalstand und den gleichen Rahmenbedingungen erhalten zu Pensionsantritt Männer und Frauen eine Pension in gleicher Höhe.
  • Ein weiterer Aspekt ist die Gleichstellung beim Hinterbliebenenübergang. Im Todesfall werden nicht nur Ehepartner:innen als Hinterbliebene berücksichtigt, sondern auch eingetragene Partner:innen oder Lebensgefährt:innen, auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Damit können moderne Unternehmen ein klares Zeichen zur Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen setzen.

Weitere Informationen zur VBV fair:pension.

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